In lokalen Energiegemeinschaften können Bürger*innen Energie gemeinschaftlich erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen. Es geht um die Entwicklung eines innovativen sozialen Konzepts für den Strommarkt: eine dezentrale, regional fokussierte und selbstverwaltete Organisationsstruktur, die als direkte Alternative zu großen Energiekonzernen konzipiert ist.
Solche Gemeinschaften haben das Potenzial, den Übergang zu einem vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden System erheblich zu beschleunigen. Sie könnten das Energiesystem demokratisieren, es näher an die Bürger bringen, die lokale Zustimmung zu Anlagen für erneuerbare Energie verstärken und die Resilienz gegenüber Versorgungskrisen verbessern.
Die Europäische Union hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert.
Über 90 % der Haushalte könnten bei den vorgenommenen Annahmen – bis zu 25 km um eine Anlage herum – an Energy Sharing teilhaben. Das entspricht deutschlandweit etwa 5.900 Energiegemeinschaften, die Energy Sharing anbieten.
Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (2022)
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Bildung von Energiegemeinschaften befindet sich noch in einem frühen Stadium, mit nur vereinzelten Beispielen für erfolgreiche Umsetzungen. Im internationalen Vergleich, besonders in Ländern wie Österreich und Italien, sind solche Gemeinschaften deutlich weiterverbreitet und haben sich vielfach etabliert. Für die Förderung und Ermöglichung dieser Gemeinschaften in Deutschland muss der Gesetzgeber in mehreren Bereichen aktiv werden. Dies umfasst vor allem die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens, die Unterstützung durch finanzielle Anreize und die Anpassung der Verpflichtungen für alle Beteiligten.
Hintergrund
In der Literatur und in gesetzlichen Regelungen finden lokale Energiegemeinschaften unter verschiedenen Bezeichnungen und Definitionen Erwähnung. Häufig fallen Begriffe wie Prosumer, Energiegemeinschaften oder Energy-Sharing, wobei auch alternative Termini zum Einsatz kommen. Die spezifische Ausformung dieser Konzepte variiert. Eine detaillierte Erörterung der Unterschiede ist hier nicht möglich.
Auch die Europäische Union betrachtet Energiegemeinschaften als wesentliches Element für die zukünftige Gestaltung der Energieversorgung. In diesem Kontext hat sie wiederholt Richtlinien erlassen, die darauf abzielen, die Mitgliedsstaaten zu weitreichenden Reformen zu bewegen, damit die Bildung von Energiegemeinschaften erleichtert wird. In Deutschland wurden diese Vorgaben jedoch in einer restriktiven Weise interpretiert. Dies wird teilweise als Rechtsbruch Deutschlands gesehen.
Potentiale
Es besteht die Möglichkeit, dass durch die Anpassung der Regularien große Potenziale freigesetzt werden, so dass ein Großteil der Bevölkerung von einer Vor-Ort-Versorgung profitieren kann.
Wenn davon ausgegangen wird, dass natürliche Personen einen erheblichen Anteil des Eigenkapitals für die entstehenden Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften beisteuern, würden private Investitionen in einem Bereich von 6,5 bis 12,8 Milliarden Euro resultieren. Dies würde bedeuten, dass im Durchschnitt jede Privatperson mit etwa 100 Euro bis 200 Euro selbst an den Anlagen beteiligt wäre.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Eine Studie verdeutlicht, dass ungefähr 35 % des von der Bundesregierung im "Osterpaket" angestrebten Ausbauziels bis 2030 durch die Implementierung von Energy Sharing erreicht werden können.
Aufgrund der Beteiligung von Bürger*innen werden die Kapazitäten auf Dachflächen mehr genutzt.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Der Bedarf an Ausgleichsenergie sinkt durch die Vorhersehbarkeit mittels digitaler Aufzeichung.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Energy Sharing kann einen Beitrag dazu leisten, dass Bürger:innen in EE-Gemeinschaften dezentrale Flexibilitätspotenziale heben, beispielsweise beim erzeugungsgerechten Laden von E-Autos oder dem flexiblen Betrieb von Wärmepumpen.
Quelle: Germanwatch e.V. (2022)
Risiken
Es bedarf Einschränkungen für die Vorteile der Energiegemeinschaften, damit Unternehmen die Regelungen nicht missbrauchen. Dies kann anhand verschiedener Kriterien, wie Regionalität und Mindestanzahl natürlicher Personen erreicht werden.
Quelle: Umweltbundesamt (2023)
Durch die Erhöhung der Schnittstellen kann das Energiesystem zerfasern und ist schwerer zu regulieren.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Die zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung ist jedoch mit einer steigenden Komplexität und neuen Herausforderungen wie einem größeren Koordinationsbedarf verbunden.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (2022)
Teilmaßnahmen
Österreich gilt als Musterbeispiel bei Bürgerenergiegemeinschaften. Dort gibt es drei Ebenen des Energy-Sharings, die sich nach den Netzebenen richten, die in Deutschland identisch gestaltet sind. Seit der Einführung in Österreich haben sich zahlreiche Zusammenschlüsse gebildet. Für den in diesen Gemeinschaften erzeugten Strom fallen keine Netzentgelte, sowie davon abhängige Entgelte an.
Kürzlich hat Italien signifikante Fortschritte in der Regulierung von erneuerbaren Energiegemeinschaften (CERs) gemacht. Mit der Umsetzung des CER-Dekrets am 24.Januar 2024 werden neue Anreize für den Eigenverbrauch und die Bildung von Energiegemeinschaften geschaffen. Zu den herausragenden Bestimmungen des Dekrets zählen ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag von bis zu 40 Prozent für Projekte in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sowie ein variabler Vergütungssatz für die Erzeugung und gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energien. Darüber hinaus ist das Ziel gesetzt, fünf Gigawatt an Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen zu erschließen.
Ritter D, Bauknecht D, Fietze D et al. (2023). Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Umweltbundesamt
Wiesenthal J, Aretz A (2022). Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Brazda J (2023). Energiegemeinschaften (-genossenschaften) in Österreich, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 73:93–104
Surmann A, Erge T (2022). Energiegemeinschaften in Österreich-lohnend auch für Deutschland?, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Huneke F, Nitzsche S (2020). Impulspapier Energy Sharing, Energy Brainpool
Brinkmann J (2023). Energy Sharing in der deutschen Energiewirtschaft: Analyse von Chancen und regulatorischem Rahmen zur Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften auf Grundlage der Renewable Energy Directive II
K. Kleis, T.-S. Schrader, S. Schreck, (2022). Energy Sharing: Überblick und offene Fragen, Kurzpapier, Germanwatch e.V.
Deutsche Energie-Agentur (2022). Energy Communities: Beschleuniger der dezentralen Energiewende.
Mit digitalen Technologien auf dem Weg zu neuen Rollen im Energiesystem der Zukunft
Bündnis Bürgerenergie (2023). Eckpunkte eines Energy Sharing Modells, Positionspapier
S. Hall, D. Brown, M. Davis et al. (2022). Business Models for Prosumers in Europe: PROSEU - Prosumers for the Energy Union: Mainstreaming active participation of citizens in the energy transition
Italien, CER- Dekret vom 24. Januar 2024
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Österreich gilt als Musterbeispiel bei Bürgerenergiegemeinschaften. Dort gibt es drei Ebenen des Energy-Sharings, die sich nach den Netzebenen richten, die in Deutschland identisch gestaltet sind. Seit der Einführung in Österreich haben sich zahlreiche Zusammenschlüsse gebildet. Für den in diesen Gemeinschaften erzeugten Strom fallen keine Netzentgelte, sowie davon abhängige Entgelte an.
Kürzlich hat Italien signifikante Fortschritte in der Regulierung von erneuerbaren Energiegemeinschaften (CERs) gemacht. Mit der Umsetzung des CER-Dekrets am 24.Januar 2024 werden neue Anreize für den Eigenverbrauch und die Bildung von Energiegemeinschaften geschaffen. Zu den herausragenden Bestimmungen des Dekrets zählen ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag von bis zu 40 Prozent für Projekte in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sowie ein variabler Vergütungssatz für die Erzeugung und gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energien. Darüber hinaus ist das Ziel gesetzt, fünf Gigawatt an Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen zu erschließen.
Ritter D, Bauknecht D, Fietze D et al. (2023). Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Umweltbundesamt
Wiesenthal J, Aretz A (2022). Energy Sharing: Eine Potenzialanalyse, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Brazda J (2023). Energiegemeinschaften (-genossenschaften) in Österreich, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 73:93–104
Surmann A, Erge T (2022). Energiegemeinschaften in Österreich-lohnend auch für Deutschland?, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Huneke F, Nitzsche S (2020). Impulspapier Energy Sharing, Energy Brainpool
Brinkmann J (2023). Energy Sharing in der deutschen Energiewirtschaft: Analyse von Chancen und regulatorischem Rahmen zur Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften auf Grundlage der Renewable Energy Directive II
K. Kleis, T.-S. Schrader, S. Schreck, (2022). Energy Sharing: Überblick und offene Fragen, Kurzpapier, Germanwatch e.V.
Deutsche Energie-Agentur (2022). Energy Communities: Beschleuniger der dezentralen Energiewende.
Mit digitalen Technologien auf dem Weg zu neuen Rollen im Energiesystem der Zukunft
Bündnis Bürgerenergie (2023). Eckpunkte eines Energy Sharing Modells, Positionspapier
S. Hall, D. Brown, M. Davis et al. (2022). Business Models for Prosumers in Europe: PROSEU - Prosumers for the Energy Union: Mainstreaming active participation of citizens in the energy transition
Italien, CER- Dekret vom 24. Januar 2024
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen