Eine zentrale Herausforderung für die Akzeptanz und Verbreitung von Energiegemeinschaften sind die umfangreichen Pflichten, die mit der Einspeisung von Energie ins Netz verbunden sind. Diese Pflichten, die denen von großen Energieversorgern ähneln, umfassen unter anderem die Zahlung von Umlagen und Abgaben, umfassende Melde-, Anzeige-, und Veröffentlichungspflichten, Rechnungslegung sowie Vertragsgestaltung und führen zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand.
Die Reduzierung der Pflichten für Energiegemeinschaften ist entscheidend, um kleine und lokale Initiativen zu fördern und eine dezentrale Energieversorgung zu stärken. Diese Maßnahme würde den administrativen und finanziellen Aufwand vermindern, der aktuell eine erhebliche Barriere für die Gründung und den Betrieb kleiner Energiegemeinschaften darstellt. Indem der Zugang erleichtert und die Teilhabe an der Energiewende attraktiver gemacht wird, können diese Gemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Nachhaltigkeit des Gesamtenergiesystems leisten.
§ 41 Energiewirtschaftsgesetz enthält umfangreiche Vorgaben zur Ausgestaltung der Verträgen.
Quelle: Energiewirtschaftsgesetz
Der Smart-Meter rollout ermöglicht die Reduktion der Pflichten von Energiegemeinschaften.
Quelle: Bündnis Bürgerenergie (2023)
Eine zwingende Ausnahme von energiewirtschaftlichen Verpflichtungen bei Stromlieferungen ist europarechtlich nicht zwingend vorgesehen, könnte aber aus der Verpflichtung zur Ermöglichung abgeleitet werden.
Quelle: Umweltbundesamt (2023)
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Für kleine Energiegemeinschaften sind diese Anforderungen oft nicht wirtschaftlich zu erfüllen, was ihre Entwicklung und Akzeptanz hemmen. Um diesen Konflikt zu lösen, wird vorgeschlagen, die Pflichten für Energiegemeinschaften zu reduzieren, während gleichzeitig die Anforderungen des Energiesystems und die Stabilität durch angemessene Kontrollmechanismen gewährleistet bleiben. Verschiedene Ansätze zur Bewältigung dieser Herausforderung berücksichtigen das Ziel, die administrativen Hürden abzubauen und die Teilnahme am dezentralen Energieaustausch attraktiver zu gestalten.
Potentiale
Die teilweise Abschaffung von Pflichten schafft eine Lücke, die durch Dienstleistungen abgedeckt werden können.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Mit der Reduktion der Pflichten, werden Bürger*innen angereizt, eine Energiegemeinschaft zu gründen.
Quelle: Umweltbundesamt (2023)
Risiken
Im gegenwärtigen Energiesystem und Aufteilung der Verantwortung dürften keine Pflichten entfallen, da die Regelungen für die Übersicht unabdingbar seien. Anderes führe nur zu einer Verlagerung der Verantwortlichkeiten auf andere Akteure.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Es muss verhindert werden, dass größere Unternehmen diese verbesserten Bedingungen missbräuchlich ausnutzen. Dies kann durch verschiedene Regelungen sichergestellt werden.
Quelle: Brinkmann J (2023)
Brinkmann J (2023). Energy Sharing in der deutschen Energiewirtschaft: Analyse von Chancen und regulatorischem Rahmen zur Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften auf Grundlage der Renewable Energy Directive II, S. 103
Huneke F, Nitzsche S (2020). Impulspapier Energy Sharing, Energy Brainpool
Bündnis Bürgerenergie (2023). Eckpunkte eines Energy Sharing Modells, Positionspapier
Ritter D, Bauknecht D, Fietze D et al. (2023). Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Umweltbundesamt
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Brinkmann J (2023). Energy Sharing in der deutschen Energiewirtschaft: Analyse von Chancen und regulatorischem Rahmen zur Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften auf Grundlage der Renewable Energy Directive II, S. 103
Huneke F, Nitzsche S (2020). Impulspapier Energy Sharing, Energy Brainpool
Bündnis Bürgerenergie (2023). Eckpunkte eines Energy Sharing Modells, Positionspapier
Ritter D, Bauknecht D, Fietze D et al. (2023). Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Umweltbundesamt
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen