Der Sektor Energie umfasst die öffentliche Strom- und Wärmeversorgung, ohne energiebedingte Treibhausgasemissionen der Industrie. 2023 war der Energiesektor mit 205 Mt CO2e für rund 30 % der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Hauptursache für diese Emissionen ist die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas zur Erzeugung von Strom beziehungsweise Wärme.
Ein klimaneutraler Energiesektor ist die Grundvoraussetzung für Klimaneutralität in allen anderen Sektoren, d. h. in den sogenannten Verbrauchssektoren Landwirtschaft, Verkehr, Gebäude und Industrie. Das liegt daran, dass auch Bereiche, die bisher mit anderen, fossilen Energieträgern versorgt werden, zukünftig mit Strom betrieben werden: z. B. Autos, Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung und verschiedene Industrieprozesse.
Die zentrale Herausforderung dabei liegt darin, dass über Jahrzehnte hinweg eine das ganze Land durchdringende Infrastruktur rund um fossile Energieträger aufgebaut wurde und entsprechend große Abhängigkeiten bestehen. Diese Infrastruktur muss nun innerhalb kurzer Zeit umgebaut, ergänzt oder ersetzt werden, damit die Energieversorgung zu 100 Prozent über erneuerbare Energiequellen erfolgen kann. Hierzu zählen vor allem Wind- und Solarenergie, zu kleineren Anteilen auch grüner Wasserstoff, Biomasse, Geothermie und andere.
Bei Energiequellen geht es um die Auswahl und Förderung alternativer, nachhaltiger Ressourcen. Das Energiesystem braucht innovative und effiziente Maßnahmen zur zentralen oder dezentralen Stromgewinnung. Bei der Energieübertragung sind Maßnahmen für die Optimierung des Transports und der Energienutzung gefragt, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu maximieren.
Wie in anderen Sektoren auch, kann eine Anpassung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) wichtige Anreize für eine beschleunigte Dekarbonisierung des Energiesektors setzen.
Laut Klimaschutzgesetz müssen sich die die jährlichen Emissionen im Sektor Energiewirtschaft bis 2030 auf höchstens 108 Mio t CO2e mindestens halbieren.
Quelle: Klimaschutzgesetz
Im Jahr 2023 lag der Anteil erneuerbarer Energien bei 56%. Bis 2030 soll ihr Anteil am Stromverbrauch bei 80% liegen.
Quelle: Bundesnetzagentur (2024)
Im Jahr 2023 machten fossile Energieträger 43,87% der Energieversorgung aus (17,36% Braunkohle; 8,86% Steinkohle; 11,18% Erdgas).
Quelle: Bundesnetzagentur (2024)
Emissionen von 2025-2045 unter dem aktuellen Pfad der Bundesregierung
Nötige CO₂e-Reduktion
Negative Emissionen
Umweltbundesamt (2024) Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2023
Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist
Bundesnetzagentur (2024) Der Strommarkt im Jahr 2023
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 33) geändert worden ist
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Umweltbundesamt (2024) Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2023
Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist
Bundesnetzagentur (2024) Der Strommarkt im Jahr 2023
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 33) geändert worden ist
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen