Die Maßnahme fordert die stufenweise Abschaffung der Steuervergünstigung für Dieselkraftstoff bis 2030. Der Energiesteuersatz für Diesel soll von derzeit 47,04 ct/l auf 75,68 ct/l angehoben werden – das entspricht dem Niveau von Benzin, wenn man den höheren Energiegehalt berücksichtigt.1 Parallel wird die höhere Kfz-Steuer für Diesel-Pkw abgeschafft, da sie mit dem Ende des Dieselprivilegs überflüssig wird.
Der Energiesteuersatz auf Diesel liegt 28 % unter dem von Benzin.2 Das fördert den Absatz3 und das Vielfahren4 von Diesel-Pkw und kommt vor allem Besserverdienenden zugute.5 Ein Liter Diesel enthält mehr Energie und verursacht bei der Verbrennung mehr CO2 als ein Liter Benzin.
Die Abschaffung der Steuervergünstigung würde rund 1,3 Mio Tonnen CO2 im Jahr 2030 vermeiden, bei Einbeziehung von Lkw sogar 2,5 Mio. Tonnen CO2 – das entspricht 4 % bzw. 7 % der noch zu schließenden Lücke, um das Klimaziel 2030 im Verkehr zu erreichen.6 Zugleich entstehen Steuermehreinnahmen von mindestens 1 Mrd. Euro jährlich (6,8 Mrd. Euro inkl. Lkw).6
Die Reform folgt zudem der EU-Empfehlung, Steuersätze stärker am Energiegehalt und an der Umweltverträglichkeit auszurichten.7
Diesel-Pkw sind die Hauptquelle für gesundheitsschädliche Stickstoffoxide in Städten. Der Verkehr verursacht rund 60 % der NO2-Belastung, davon stammen etwa 65 % direkt aus Diesel-Pkw.
Quelle: UBA (2020)
Wissenswerter Fakt: Diesel-Pkw werden deutlich mehr gefahren als Benziner. 2024 lag ihre durchschnittliche Fahrleistung bei rund 17.000 km, während Benzin-Pkw im Schnitt nur etwa 9.500 km zurücklegten.
Quelle: KBA (2024)
iesel wird in Deutschland deutlich günstiger besteuert als Benzin: Pro Liter liegt der Steuersatz 28 % niedriger. Umgerechnet auf den Energiegehalt entspricht dies einem Vorteil von 35 %, und bezogen auf den CO2-Ausstoß sogar 36 %.
Quelle: UBA (2021)
Rechtliche Grundlage
§ 2 EnergieStG
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Steuervergünstigung für Diesel in Deutschland ist ein historisches Relikt: Sie besteht bereits seit 1939 und wird häufig mit der Förderung des Güterverkehrs bzw. dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Speditionsgewerbes begründet.8 9 Da dieser Steuervorteil bei Pkw sachlich nicht gerechtfertigt ist, wurde 1988 eine höhere Kfz-Steuer für Diesel-Pkw eingeführt, diese gleicht den Vorteil bei der Energiesteuer aber nicht aus.10
Die jahrelange Subvention von Diesel hatte vielmehr negative Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und den Staatshaushalt, wie die nächsten Abschnitte darlegen.
1 Klimaschutz
Das Dieselprivileg begünstigt Diesel gegenüber Benzin, obwohl Diesel klimaschädlicher ist: Ein Liter hat eine höhere Energiedichte und verursacht mehr CO2 11. Entsprechend ist auch die CO2-Bepreisung höher: Bei einem CO2-Preis von 55 €/t (seit 2025)12 beträgt der Aufschlag für Benzin ca. 15,7 ct/l und für Diesel 17,3 ct/l.13 Dieser Effekt wird jedoch durch die niedrigere Energiesteuer auf Diesel mehr als aufgehoben.
Diesel-Pkw sind auch allgemein umweltschädlicher als Benziner: Sie stoßen deutlich mehr Schadstoffe wie Stickstoffoxide und Feinstaub aus.14 15
Das Dieselprivileg fördert Vielfahren: Ab ca. 7.000 km jährlich übersteigen die Steuerersparnisse die höhere Kfz-Steuer, je mehr gefahren wird, desto größer der Vorteil [4, S.32]. Dies führte nach Ausweitung der Steuerdifferenz 1994 zu einem massiven Anstieg der Diesel-Pkw, die zwischen 2017 und 2021 über 15 Mio. Fahrzeuge und knapp ein Drittel des Bestands ausmachten.16 17 2024 lag die Fahrleistung von Diesel-Pkw mit 17.000 km noch deutlich über der von Benzinern (9.500 km).18
Die Bevorzugung verzerrt den Markt zulasten der Elektrifizierung und der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und macht damit Klimaschutzmaßnahmen teurer und ineffizienter.19 Der Bundesrechnungshof kritisiert dies seit Jahren und bemängelte 2025 erneut, dass "die Bundesregierung Steuervergünstigungen beibehält, deren Umwelt- oder Klimaschädlichkeit von ihr selbst oder durch externe Gutachten festgestellt worden ist.“20
Auch Dienst- und Firmenwagen sind oft Diesel und werden damit doppelt subventioniert – vom Diesel- wie vom Dienstwagenprivileg.21
Einsparpotenzial
Bei einer stufenweisen Anhebung der Energiesteuer für Dieselkraftstoff bis 2030 auf den in dieser Maßnahme genannten Betrag beträgt das Minderungspotenzial in 2030 laut FÖS (2025) ca. 1,3 Mio. Mio. Tonnen CO2e. Würden Lkw mit einbezogen, wären es 2,5 Mio. Tonnen CO2e. Das bedeutet, dass mit der Maßnahme 4 bzw. 7 Prozent des Klimaziels im Verkehrssektor erreicht werden könnten. Der Emissionrückgang folgt in erster Linie aus einer Reduktion der Fahrleistung und des Kraftstoffverbrauchs. Zudem bewirkt die höhere Dieselbesteuerung eine Beschleunigung des Antriebswechsels.6 22 Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie geht sogar von einem Minderungspotenzial von 6,5 Mio. Tonnen CO2e aus.23
2 Soziale Gerechtigkeit
Dieselprivileg wirkt regressiv
Das Dieselprivileg wirkt regressiv: Vom Vorteil profitieren vor allem Besserverdienende, da sowohl Fahrleistung24 als auch Besitz von Diesel-Pkw stark mit dem Einkommen korrelieren.25
Das reichste Zehntel verbraucht 20 % des Diesels, das ärmste nur 2,7 % – ein Verhältnis von 7,5:1.24 Im reichsten Zehntel besitzen 42 % einen Diesel-Pkw, im ärmsten nur 19 %.26
Damit schwächt das Dieselprivileg nicht nur die Wirkung des CO2-Preises, sondern verstärkt soziale Ungleichheit: Die Vorteile steigen mit dem Einkommen überproportional, der CO2-Preis dagegen nur linear.27 Zusätzlich profitieren Besserverdienende doppelt durch das Dienstwagenprivileg, da Dienstwagen häufig Diesel-Pkw sind.28
3 Staatshaushalt
Die jährlichen Kosten der Steuervergünstigung für Dieselfahrzeuge (Pkw und Lkw) belaufen sich laut Schätzungen auf 6,86 bis 9,6 Mrd. Euro29. Allein für Diesel-Pkw liegt der Betrag bei 2,56 bis 4,1 Mrd. Euro30. Abzüglich der höheren Kfz-Steuer für Diesel-Pkw verbleibt ein Nettosaldo von mindestens 1 Mrd. Euro31 6, unter Zugrundelegung der höheren Gesamtschätzungen sogar deutlich mehr.
Hinzu kommt, dass die Energiesteuersätze seit 2003 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden, obwohl das Preisniveau zwischen 2003 und 2024 um knapp 56,5% Prozent gestiegen ist.32 Wäre eine Indexierung erfolgt, läge der Steuersatz für Diesel heute bei rund 74 ct/l (statt 47,04 ct/l) und für Benzin bei 102,43 ct/l (statt 65,45 ct/l).33 34 Durch die fehlende Anpassung sind die realen Steuereinnahmen über die letzten 20 Jahre kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2024 betrugen die Steuereinnahmen für Benzin 15,3 Milliarden Euro, die für Diesel 18,2 Milliarden.35 Mit Indexierung wären es 28,5 Milliarden Euro für Benzin und 23,9 Milliarden für Diesel gewesen – also eine Mehreinnahme von 18,9 Milliarden Euro – allein im Jahr 2024.
Eine Abschaffung des Dieselprivilegs verbunden mit einer Indexierung würde somit nicht nur Einnahmeverluste vermeiden, sondern dauerhaft für ein stabiles Steueraufkommen sorgen.
Da zahlreiche Gründe gegen die Steuervergünstigung für Dieselkraftstoff sprechen, wird die Abschaffung des Dieselprivilegs von Wissenschaftler:innen, Thinktanks, Umweltverbänden36, vom Umweltbundesamt, vom Bundesrechnungshof38 sowie von der OECD39 empfohlen.
Reformvorschlag
Der Reformvorschlag adressiert die genannten ökologischen, sozialen, fiskalischen sowie wirtschaftlichen Aspekte40 und folgt der Empfehlung der EU, "eine neue Struktur für Steuersätze einzuführen, die auf dem Energiegehalt und der Umweltverträglichkeit der Kraft- und Brennstoffe und des elektrischen Stroms beruht". Dabei sollten sich die "Mindestsätze … nach dem Energiegehalt (in Euro pro Gigajoule) des jeweiligen Erzeugnisses richten".7
Daher sollte der Energiesteuersatz für Dieselkraftstoff von aktuell 47,04 ct/l auf 75,68 ct/l angehoben werden. Dies entspricht dem Niveau des Steuersatzes auf Benzin, wenn man den Energiegehalt berücksichtigt.1
Um den Marktteilnehmenden Zeit zur Anpassung zu geben, kann die Anhebung stufenweise über mehrere Jahre erfolgen.6
Parallel sollte die Kfz-Steuer reformiert werden, wie in Maßnahme "Kfz-Steuer reformieren" beschrieben. Dadurch wird die bisherige Höherbesteuerung von Diesel-Pkws aufgehoben, die mit dem Ende des Dieselprivilegs hinfällig wird.
Steuersätze indexieren
Zudem sollte die Höhe der Steuersätze, wie es in einigen anderen EU-Staaten, wie Dänemark, den Niederlanden und Schweden bereits seit vielen Jahren praktiziert wird 42, an die Inflation gekoppelt werden (vgl. Abschnitt Staatshaushalt). Eine solche Indexierung schlägt auch die EU-Kommission in ihrem Entwurf der Energiesteuerrichtlinie vor.41
Soziale Auswirkungen
Die steuerliche Mehrbelastung allein durch die Anhebung des Energiesteuersatzes für Diesel beträgt durchschnittlich 200 Euro pro Jahr. Durch die gleichzeitige Reform der Kfz-Steuer ist die steuerliche Nettomehrbelastung der Maßnahme aber in vielen Fällen geringer, bei geringer Fahrleistung und bei kleinen Autos, von denen viele durch die Reform der laufenden Kfz-Steuer bessergestellt werden als im Status Quo, kann sogar eine Entlastung eintreten (siehe Maßnahme "Laufende Kfz-Steuer reformieren").6 Durch die stufenweise Anhebung der Steuersätze bleibt Zeit für Anpassungsmaßnahmen wie z.B. der Abschaffung des Fahrzeugs oder der Umstieg auf den ÖPNV [14, S.27].
Potentiale
Die steuerliche Gleichstellung von Diesel mit Benzin verringert den Anreiz zum Kauf von Diesel-Pkw. Damit sinken langfristig die Stickstoffoxid- und Feinstaubemissionen im Straßenverkehr, die heute maßgeblich von Diesel-Pkw verursacht werden. Dies trägt zu einer besseren Luftqualität in Städten und damit zu erheblichen gesundheitlichen Vorteilen für die Bevölkerung bei.14 4
Quelle: siehe Fußnoten direkt im Text
Durch die Abschaffung des Dieselprivilegs und die Indexierung der Energiesteuer entstehen dem Staat zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe. Diese Mittel können zweckfrei im Haushalt landen oder gezielt für den Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote wie ÖPNV, Rad- und Fußverkehr genutzt werden. Damit trägt die Reform nicht nur zur Emissionsminderung, sondern auch zu mehr Lebensqualität und sozial gerechter Mobilität bei.6 22
Quelle: siehe Fußnoten direkt im Text
Die Abschaffung des Dieselprivilegs beseitigt Marktverzerrungen und stärkt den Anreiz für effizientere Antriebe. Damit verbessert sich die Wettbewerbsposition von Elektrofahrzeugen und öffentlichem Verkehr. Gleichzeitig steigt der Druck auf Hersteller, schneller auf alternative Antriebe und effizientere Fahrzeuge umzusteigen, was den notwendigen Technologiewechsel beschleunigt.7 44 19
Quelle: siehe Fußnoten direkt im Text
Risiken
Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Alternative zum Auto haben, könnten durch die Reform stärker belastet werden – insbesondere Familien mit mehreren Kindern oder Besitzer:innen verbrauchsstarker Fahrzeuge. Für sie sollten gezielte Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden (vgl. 45). Ein Beispiel ist das Social Leasing von E-Autos, wie es in Frankreich erfolgreich praktiziert wird. Damit eine echte Emissionsminderung erreicht wird, sollte dieses Modell mit der verpflichtenden Abwrackung sehr alter Verbrenner verknüpft werden.46
Darüber hinaus sollten die zusätzlichen Haushaltsmittel nicht zur allgemeinen Subventionierung des Pkw-Fahrens genutzt werden. Zielführender wäre ihre Investition in eine Mobilitätsgarantie (vgl. Maßnahme „Entfernungspauschale abschaffen“). Mit geschätzten Kosten von jährlich rund 720 Mio. Euro47 könnte damit die Anbindungsqualität und Taktfrequenz des ÖPNV deutlich verbessert werden48, was den Umstieg erleichtert und die Attraktivität nachhaltiger Mobilität steigert.
Quelle: siehe Fußnoten direkt im Text
Lkw sind bereits durch mehrere Instrumente bepreist: den nationalen Emissionshandel (nEHS), die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut sowie die Energiesteuer. Entscheidend ist daher ein konsistentes Zusammenspiel dieser Maßnahmen.
Lkw können aufgrund ihrer großen Reichweiten beim Tanken leicht auf Nachbarländer ausweichen. Dadurch verliert eine höhere Energiesteuer bei Diesel im Güterverkehr an Wirkung. Zudem besteht das Risiko, dass steigende Kraftstoffpreise die Transportkosten erhöhen. Dieses Risiko kann durch ein stärkeres Gewicht der CO2-differenzierten Lkw-Maut abgefedert werden, da sie nicht umgangen werden kann und auch E-Lkw in die Infrastrukturfinanzierung einbezieht. Mehreinnahmen aus der Energiesteuer könnten im Gegenzug teilweise zurückerstattet werden.49
Quelle: siehe Fußnoten direkt im Text
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen, S. 22-23
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesamt für Justiz EnergieStG - Energiesteuergesetz.
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 35
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 32-33
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 36
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen, S. 22
Europäische Kommission (2021) Überarbeitung der Richtlinie über die Energiebesteuerung.
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode (1993) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms — 1. SKWPG —, S. 47
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 33
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 36
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 32
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesamt für Justiz § 10 BEHG - Einzelnorm.
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (2025) CO2-Steuer für Heizen und Tanken steigt.
Umweltbundesamt (2021) Umweltschädliche Subventionen in Deutschland, S. 60
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) (2017) Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor, S. 125
Statista (2025a) Verteilung der Personenkraftwagen in Deutschland nach Kraftstoffarten in den Jahren 2019 bis 2025.
Statista (2025b) Anzahl der Personenkraftwagen mit Dieselmotor in Deutschland in den Jahren 1960 bis 2025.
Repenning J, Harthan R, Bürger V et al (2023) Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030.
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 13, 36
Bundesrechnungshof (2025) Stärkung der Einnahmenbasis: Milliardenpotenzial für den Fiskus, S. 16
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 13
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 61
Repenning J, Harthan R, Bürger V et al (2023) Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, S. 294
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2021) Zehn klimaschädliche Subventionen sozial gerecht abbauen – ein Zeitplan, S. 25-26
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 26. 36
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 65
Blanck R, Kreye K, Zimmer DW (2020) Impulse für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit in der Verkehrspolitik, S. 25-26
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 11
Öko-Institut (2024) Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland, S. 20
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2021) Zehn klimaschädliche Subventionen sozial gerecht abbauen – ein Zeitplan, S. 26
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 62
eurostat [prc_hicp_aind] HVPI - Jährliche Daten (Durchschnittsindex und Veränderungsrate).
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/product/page/PRC_HICP_AIND
Berechnung der Steigerung um 56,5 %: Diesel 47,04 ct/l x 1,565 = 73,61, 65,45 ct/l x 1,565 = 102,43
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 34
Statistisches Bundesamt (2025) Benzin im Jahr 2024 in Höhe von 15,3 Milliarden Euro versteuert.
Ariadne Projekt (2024) Kurzdossier: Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO2-Preisen.
Umweltbundesamt (2021) Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr, S. 59
Bundesrechnungshof (2025) Stärkung der Einnahmenbasis: Milliardenpotenzial für den Fiskus.
OECD (2023) OECD-Umweltprüfberichte: Deutschland 2023. Organisation for Economic Co-operation and Development, Paris, S. 28
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 11
Europäische Kommission (2021) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung).
Withana S, ten Brink P, Kretschmer B et al (2013) Evaluating international experiences with environmental tax reform: Annexes to Final Report.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2021) Zehn klimaschädliche Subventionen sozial gerecht abbauen – ein Zeitplan, S. 27
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen, S. 23-25
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 66
Transport & Environment (2025) Social Leasing: T&E fordert schnelle Umsetzung in Deutschland.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2023) BMDV - Studie ‚Ermittlung des Finanzbedarfs für den ÖPNV bis 2031 – Kurzbericht‘, S. 11-12
Agora Verkehrswende (2023) Mobilitätsgarantie für Deutschland – Teil I. Ausgangslage und Praxisbeispiele für eine bundesweit garantierte Grundversorgung mit Bus und Bahn, S. 14-17
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S.45, 70–71
Umweltbundesamt (2020) Sieben Fragen und Antworten zum Diesel.
Kraftfahrt-Bundesamt (2024) - Inländerfahrleistung 2024.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
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