Die Maßnahme fordert eine grundlegende Reform der 1%-Regelung zur pauschalen Versteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen. Der geldwerte Vorteil soll sich künftig nicht nur am Listenpreis orientieren, sondern zusützlich an CO2-Ausstoß, Fahrzeuggewicht und privater Fahrleistung.1
Mit einer Reform, die CO₂-Ausstoß, Gewicht und private Nutzung berücksichtigt, würden die ökologischen und finanziellen Kosten der Dienstwagennutzung realistisch abgebildet. Anstatt Vielfahren zu belohnen und immer größere, verbrauchsstarke Fahrzeuge zu begünstigen, würde die Regelung Anreize für sparsames Fahren und effizientere Modelle setzen. Im Jahr 2030 könnte das eine jährliche Einsparung von 1,9-5,8 Mio. Tonnen CO2 bewirken – das entspricht etwa 1-4% der heutigen Verkehrsemissionen.50 Gleichzeitig würden weitere Belastungen wie Feinstaub- und Stickoxidemissionen, Lärm sowie Ressourcen- und Flächenverbrauch reduziert. Da vom aktuellen Privileg fast ausschließlich hohe Einkommen profitieren, würde eine Reform die Steuerlast gerechter verteilen und die Progression der Einkommensteuer wiederherstellen.2 3 Der Staat würde jährlich ca. 6 Mrd. Euro mehr an Steuern einnehmen.
In Deutschland werden rund zwei Drittel aller neuen Pkw zunächst als Firmenwagen, d.h. auf gewerbliche Halter zugelassen – dadurch prägen Firmenwagen den Flotten- und später auch den Gebrauchtwagenmarkt entscheidend.
Quelle: KBA (2025)
Zwei Drittel dieser neu zugelassenen Firmenwagen – und damit etwa ca. 40 Prozent der gesamten Pkw-Neuzulassungen – sind persönlich zugeordnete Dienstwagen mit der Möglichkeit zur privaten Nutzung (S. 25)
Quelle: Agora Verkehrswende (2018)
86 bzw. 80 Prozent der Neuwagen der Ober- und Mittelklasse werden als als Firmenwagen zugelassen.
Quelle: Statista (2025)
Knapp 50 % der privat genutzten Dienstwagen befinden sich bei den einkommensstärksten 20 % der Haushalte (S. 14).
Quelle: Öko-Institut e.V. (2021)
Der durchschnittliche Listenpreis lag im Jahr 2020 für Privatwagen bei 31.490 Euro und für Dienstwagen bei 50.671 Euro (S. 29).
Quelle: Bertelsmann (2023)
Ein besonders schwerer Benzin-SUV der Oberklasse spart einem deutschen Unternehmen über vier Jahre 7.072 Euro Steuern – in Dänemark, Irland oder Frankreich würden dagegen 208.690, 182.450 bzw. 142.912 Euro Steuern fällig. Möglich wird das durch großzügige Regelungen beim Mehrwertsteuerabzug und bei den Abschreibungen. Deutschland gilt damit als Europas Steuerparadies für schwere SUVs (S.3).
Quelle: T&E (2025)
Während der deutsche Markt für 30 Prozent der Neuzulassungen von Firmenwagen in der EU insgesamt verantwortlich ist, sind es für schwere SUVs mit Verbrennungsmotor (Segment Oberklasse und höher) sogar 40 Prozent (S.13).
Quelle: T&E (2025)
Dienstwagen werden im Schnitt knapp 25.000 Kilometer pro Jahr gefahren , davon etwa 20.000 privat – ein Anteil von rund 80 Prozent (S. 27).
Quelle: Bertelsmann (2023)
Privatfahrzeuge werden dagegen im Schnitt nur 11.500 Kilometer pro Jahr gefahren (S. 61)
Quelle: Ecke L et al (2021)
Rechtliche Grundlage
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Grundidee
Die Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung sollte künftig nicht mehr allein am Listenpreis hängen. Stattdessen muss die Bemessungsgrundlage drei Faktoren berücksichtigen: CO₂-Ausstoß, Fahrzeuggewicht und private Fahrleistung. So werden die tatsächlichen ökologischen und finanziellen Kosten sichtbar und Fehlanreize – Vielfahren, Kauf teurer Verbrenner, Benachteiligung sparsamer Alternativen – korrigiert.
Option 1: Mit Kfz-Steuerreform und Erstzulassungssteuer
Wird die Kfz-Steuer wie in Maßnahme "Kfz- und Energiesteuer reformieren" empfohlen reformiert und eine CO2- und gewichtsbasierte Erstzulassungssteuer eingeführt, sollte die Dienstwagenbesteuerung nicht mehr allein am Listenpreis ausgerichtet werden. Stattdessen dient der Listenpreis zuzüglich der nach CO2-Ausstoß und Gewicht differenzierten Erstzulassungssteuer als Bemessungsgrundlage. Auf diese Weise wird – ähnlich wie in den Niederlanden – eine CO2- und Gewichtskomponente in die Steuerlast integriert. Damit werden externe Kosten zumindest teilweise internalisiert und ökologische Anreize gesetzt (vgl. "Praxisbeispiele").27
Diese neue Bemessungsgrundlage sollte in jedem Fall um eine nutzungsabhängige Komponente ergänzt werden, um den Fehlanreiz zum Vielfahren zu vermeiden. Vorgesehen ist eine kombinierte Privatnutzungspauschale, deren Höhe sich an der jährlichen Fahrleistung orientiert. Damit nicht zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden muss, könnte pauschal angenommen werden, dass 50 % der Fahrleistung privat erfolgen – analog zur Regelung für Selbstständige. Für Branchen, in denen das Autofahren selbst Teil des Berufs ist (z. B. Taxi- oder Liefergewerbe), wären abweichende Regelungen sinnvoll.28
Die angesetzten privaten Kilometer würden mit einem Kostensatz pro Kilometer multipliziert. Dieser könnte sich entweder an den tatsächlich durchschnittlich anfallenden Kraftstoffkosten orientieren oder – einfacher – als Pauschalsatz nach Motorart und spezifischem Verbrauch festgelegt werden. Bereits bestehende private Kostenbeteiligungen am Kraftstoff würden entsprechend verrechnet. Vergleichbare Regelungen existieren auch in anderen EU-Ländern (vgl. Praxisbeispiele).28
Durch diese Reform würde die Anreizwirkung auf beiden Seiten korrigiert: Auf Arbeitnehmerseite würde Vielfahren unattraktiver, auf Unternehmensseite würden durch die parallele Reform der Kfz-Steuer (siehe Maßnahme "Kfz- und Energiesteuer refomieren", Teilmaßnahme "Erstzulassungssteuer einführen") die Kosten emissionsintensiver Fahrzeuge merklich steigen (vgl. Praxisbeispiel Dänemark).29
Option 2: Ohne Erstzulassungssteuer, aber mit reformierter Kfz-Steuer
Falls keine CO2- und gewichtsbasierte Erstzulassungssteuer eingeführt wird, die laufende Kfz-Steuer aber reformiert wird (vgl. Teilmaßnahme "Kfz-Steuer reformieren" der Maßnahme "Kfz- und Energiesteuer reformieren), könnte diese als Grundlage dienen. Ein praktikabler Ansatz wäre, das Zehnfache der jährlichen Kfz-Steuer auf den Listenpreis aufzuschlagen und so als Bemessungsgrundlage für die Dienstwagenbesteuerung heranzuziehen. Damit würden ökologische Kriterien indirekt berücksichtigt – ähnlich wie im dänischen Modell30 (vgl. Praxisbeispiel Dänemark). Auch hier gilt: Zusätzlich wird die private Fahrleistung pauschal berücksichtigt, um den Fehlanreiz zum Vielfahren zu verringern.
Option 3: Ohne jede Kfz-Steuerreform
Sollte die Kfz-Steuer unverändert bleiben, müsste die Pauschalbesteuerung direkt erhöht werden. Eine Wirkung, die mit der empfohlenen Kfz-Steuerreform vergleichbar ist, ließe sich durch einen monatlichen Satz von 1,5 % des Listenpreises für Verbrenner erzielen. Wie in allen anderen Varianten sollte auch hier eine nutzungsabhängige Komponente ergänzt werden. Für reine Elektro-Pkw könnte ein reduzierter monatlicher Satz von 1 % zuzüglich Nutzungskomponente gelten.
Besonders kritisch sind Plug-in-Hybride: Erhebungen zeigen, dass sie im Alltag deutlich seltener elektrisch gefahren werden als bisher angenommen. Deshalb sollten sie grundsätzlich wie Verbrenner behandelt und mit monatlich 1,5 % plus Nutzungskomponente besteuert werden. Nur wenn nachgewiesen wird, dass ein Fahrzeug überwiegend elektrisch genutzt wird, wäre ein reduzierter Satz von 1,25 % angemessen.
Diese pauschale Lösung wäre zwar weniger treffsicher als Modelle mit Kfz-Steuerreform, sie würde jedoch die größten Fehlanreize korrigieren. Ganz ohne Nutzungskomponente wäre die Wirkung noch geringer – in diesem Fall müsste der monatliche Pauschalsatz für Verbrenner auf mindestens 2 % des Listenpreises steigen (d.h. mind. 24 % des Listenpreises pro Jahr).31
Ergänzung: Reform auf Arbeitgeberseite
Um Unternehmen stärker zur Anschaffung lokal emissionsfreier Fahrzeuge zu motivieren, könnten die Abschreibungsregelungen (AfA) angepasst werden. Studien zeigen, dass diese Regeln einen erheblichen Einfluss auf Investitionsentscheidungen haben.
Derzeit werden Fahrzeuge über sechs Jahre linear abgeschrieben. Die Unternehmen können den abgeschriebenen Betrag vom Gewinn abziehen und müssen auf diesen Betrag keine Steuern zahlen. Zur Beschleunigung der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte von Unternehmen sollten die Abschreibungsmöglichkeiten für Plugin-Hybrid- und Verbrenner-Pkws innerhalb von zwei Jahren maximal vier Jahren schrittweise auf 0 % begrenzt werden.56 Parallel könnte für Elektrofahrzeuge zeitlich befristet eine beschleunigte Abschreibung ermöglicht werden, wodurch Unternehmen ihre Steuerlast schneller senken können [2, S.152]. Diese Förderung für Elektro-PKws sollte jedoch klar begrenzt sein, da sie zum einen mittel- bis langfristig ohnehin günstiger werden als Verbrenner und zum anderen kein zusätzlicher Anreiz zu Mehrverkehr entstehen darf – ein Effekt, der in Norwegen zu beobachten ist.45
Ein mögliches Modell für die Abschreibung emissionsfreier Fahrzeuge wäre: Sofortabschreibung bis 2027, Abschreibung über zwei Jahre ab 2027, über vier Jahre ab 2029 und Rückkehr zur Standardregelung (sechs Jahre) ab 2031.53
Einsparpotenzial
Das Ökoinstitut hat die Auswirkungen einer Erhöhung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung auf monatlich 2 Prozent des Listenpreises im Jahr 2023 auf die jährlichen Emissionen bis 2030 untersucht. Dabei wurde nur die Entwicklung von reinen Verbrennerfahrzeugen betrachtet. Die kumulierte Einsparung in den Jahren 2023 bis 2030 beträgt 7,89 Mio t CO2e.32. Agora Verkehrswende hat 2018 eine Studie veröffentlicht, in der Auswirkungen einer Reform der Dienstwagenbesteuerung untersucht werden, bei der eine fahrleistungsabhängige Komponente eingeführt wird und einer Spreizung der Besteuerung von Dienstwagen nach CO2-Emissionen des Fahrzeugs erfolgt. Infolge der Reform könnten im Jahr 2030 die CO2-Emissionen um 1,9 bis 5,8 Mio. t CO2e gesenkt werden.33
Hintergrund
Aktuelle Regelung
Arbeitgebende stellen ihren Beschäftigten häufig Dienstwagen zur Verfügung, die auch privat genutzt werden können. Die unentgeltliche private Nutzung des Dienstwagens ist für die Arbeitnehmenden eine effektive Gehaltserhöhung und daher als geldwerter Vorteil bei der Lohn- und Einkommensteuer anzugeben. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG erhöht sich das monatliche Einkommen pauschal um 1 % des Listenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz. Damit sind in der Regel auch sämtliche Folgekosten des Gebrauchs (Treibstoffverbrauch, Unterhalt, Steuern, Versicherung usw.) abgedeckt. Alternativ kann der geldwerte Vorteil auch über ein Fahrtenbuch belegt werden. Die gleichen Regelungen gelten für Selbständige, die ihren Firmenwagen privat nutzen.9
Auch auf Unternehmensseite bestehen Vorteile: Die Sozialversicherungsbeiträge können ebenfalls nach der Ein-Prozent-Methode bemessen werden, und die Anschaffungskosten des Dienstwagens mindern den Gewinn und damit die zu entrichtende Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer.10 Diese europaweit einzigartige „Win-win-Situation” führt zu mehreren ökologischen, ökonomischen und sozialen Schieflagen (vgl. Praxisbeispiele + Wissenswertes).
Sonderregelungen für E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride
Seit Juli 2025 gilt für reine Elektro-Pkw bis 100.000 Euro Listenpreis ein reduzierter Satz von 0,25 %, darüber von 0,5 %. Gleichzeitig wurde eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden (§ 7 Abs. 2a EStG). Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % des Listenpreises besteuert, sofern sie höchstens 50 gCO2e pro Kilometer emittieren oder über bestimmte, nach Anschaffungsjahr gestaffelte, rein elektrisch gefahrene Mindestreichweiten verfügen (2019 bis 2021: 40 km, 2022 bis 2024: 60 km, 2025 bis 2030: 80 km).
Kritik
Die derzeit geltende Regelung zur Besteuerung von Dienstwagen verzerrt das Kaufverhalten zugunsten teurerer und damit meist CO2 -intensiverer Fahrzeuge, die bei einer rein privaten Anschaffung nicht gewählt werden würden.
Entsprechend ist der Anteil höherpreisiger, größerer und schwererer Fahrzeuge bei Dienstwagen im Vergleich zu Privatfahrzeugen überproportional groß11 (vgl. Rubrik „Wissenswertes“).
Die vielen verbrauchsstarken Neuwagen auf dem Dienstwagenmarkt sorgen zeitverzögert für einen Anstieg verbrauchsstarker Fahrzeuge auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt.12
Fehlanreiz Vielfahren
Ein weiterer wesentlicher Fehlanreiz liegt darin, dass Arbeitnehmende den Kraftstoff häufig nicht selbst bezahlen müssen, sondern eine Tankkarte vom Arbeitgebenden bekommen, über die dieser entweder die gesamten Kraftstoffkosten übernimmt oder zumindest bis zu einem festgelegten Limit.14
Entsprechend weisen Dienstwagen eine überdurchschnittliche Fahrleistung auf (siehe „Wissenswertes“). Mit diesen induzierten Mehrfahrten steigen sowohl die CO₂-Emissionen als auch andere externe Effekte wie Lärm, Luftverschmutzung, Infrastrukturbeanspruchung und -verschleiß. 13
Verteilungswirkung
Vom Dienstwagenprivileg profitieren fast ausschließlich Haushalte mit hohen Einkommen. Insgesamt geben nur rund 3,4 % aller Haushalte einen geldwerten Vorteil aus Dienstwagennutzung an. In den unteren sechs Einkommensdezilen liegt der Anteil bei weniger als 2 %, während er im obersten Dezil 15 % erreicht [3, S.13]. Damit sind es vor allem die einkommensstärksten Haushalte, die überhaupt Zugang zu einem Dienstwagen haben.16 17
Hinzu kommt, dass die Steuervergünstigung mit der Höhe des Fahrzeugpreises steigt. Spitzenverdiener erhalten in der Regel teure, große Fahrzeuge als Dienstwagen und profitieren entsprechend überproportional. Geringverdienende dagegen haben kaum Zugang zu diesem Vorteil, tragen aber über Steuermindereinnahmen die Kosten mit.
Das Dienstwagenprivileg unterläuft damit den Grundsatz der Steuerprogression: Anstatt dass höhere Einkommen stärker belastet werden, erhalten sie die größten Vorteile. Das macht die Regelung nicht nur ökologisch problematisch, sondern auch sozial ungerecht.18 19 20
Doppelsubvention in Zusammenhang mit dem Dieselprivileg
Wenn Dienstwagen mit Diesel betrieben werden, werden sie durch das Dienstwagenprivileg in Kombination mit dem Dieselprivileg doppelt subventioniert. Dies ist bei % der Dienstwagen der Fall, bei Privatwagen liegt der Diesel-Anteil nur bei 30 %. Das Dieselprivileg lohnt sich vor allem bei einer Fahrleistung von mehr als 17.000 km pro Jahr, die ein Dienstwagen in der Regel überschreitet.21 Auch vom Dieselprivileg profitieren vor allem Besserverdienende. Neben dem Dienstwagenprivileg sollte also das Dieselprivileg genauso aufgehoben werden (siehe Maßnahme "Kfz- und Energiesteuer reformieren, Teilmaßnahme "Steuervergünstigung für Diesel abschaffen").
Worst Practice in Deutschland
Ein Vergleich von 31 europäischen Ländern ergab, dass Deutschland bei den Gesamtsteuern für einen schweren SUV-Firmenwagen der Oberklasse die niedrigsten Steuersätze hat22 (siehe “Wissenswertes"). Unter diesen 31 Ländern gehört Deutschland zu nur dreien, in denen Arbeitgebende keine Steuern für die Überlassung von Dienstwagen zur Privatnutzung an Mitarbeitende zahlen müssen.
Arbeitgebenden entstehen keine Steuerkosten, wenn sie ihren gutverdienenden Mitarbeitenden einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Denn ab den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen werden keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge fällig. Real entstehende Kosten, wie zum Beispiel Tankkosten oder Versicherungen, sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Daher ist es in vielen Fällen wesentlich günstiger, einen Dienstwagen statt einer Gehaltserhöhung anzubieten.23
Problematik der zusätzlichen Subventionierung von E-Dienstwagen und Plug-in-Hybriden
Die seit 2019 gewährten besonderen Vorteile für Plug-in-Hybride und reine Elektroautos sind problematisch. Obwohl Anreize für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und geringem CO2-Ausstoß für den Markthochlauf im Prinzip sinnvoll sind und durch verringerte Treibhausgasemissionen und damit geringere externe Kosten gerechtfertigt erscheinen mögen, führt die konkrete Gestaltung der Subventionierung im Rahmen der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen zu weiteren unerwünschten Nebeneffekten.
Da als Dienstwagen häufig hochpreisige, große und schwere Modelle nachgefragt werden, werden durch die zusätzlich stark vergünstigte Pauschalbesteuerung von Elektroautos und Plugin-Hybriden auch deren negative externe Effekte wie erhöhter Flächenverbrauch, erhöhte Feinstaubemissionen durch Reifen- und Bremsenabrieb, erhöhte Gefährdung vulnerabler Verkehrsteilnehmender subventioniert.24 Die Kosten der Steuermindereinnahmen durch diese zusätzliche Subventionierung liegen perspektivisch in Milliardenhöhe.18
Mit der erhöhten Steuervergünstigung von Plugin-Hybriden wurde im Jahr 2019 eine Regelung geschaffen, die die genannten negativen Effekte des Dienstwagenprivilegs verstärkt und kaum einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leistet. Denn die empirische Evidenz legt nahe, dass Plug-in-Hybrid-Dienstwagen derzeit zu über 80 % im Modus des Verbrennungsmotors gefahren werden. Damit liegen deren reale Emissionen um ein Vierfaches über dem offiziellen, per standardisiertem Testverfahren ermittelten Wert.25
Steuermindereinnahmen
Das Öko-Institut schätzt die Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer aufgrund der Steuervergünstigung für Dienstwagen für das Jahr 2020 auf ca. 6 Mrd Euro.55
Der europäische NGO-Dachverband “Transport & Environment“ beziffert die gesamten Vergünstigungen durch das Dienstwagenprivileg auf Seiten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bei einem angenommenen realistischen Privatnutzungsanteil von 80 Prozent (vgl. „Hintergrund“) für das Jahr 2023 auf 13,7 Milliarden Euro.26
Potentiale
Ein höherer Pauschalsatz in der Dienstwagenbesteuerung würde den Absatz von Verbrenner-Neuwagen bremsen und zugleich den Markt für Elektrofahrzeuge stärken. Damit könnten Autohersteller ihre EU-CO2-Flottengrenzwerte leichter einhalten und Strafzahlungen vermeiden.
Die Maßnahme ist geeignet, deutsche Hersteller im internationalen Wettbewerb beim Absatz von E-Autos zu unterstützen, da Dienstwagen ein relevanter Absatzmarkt sind.
Im Unterschied zu kurzfristigen Kaufprämien wirkt dieser Ansatz dauerhaft: Er setzt Anreize, die Nachfrage nach emissionsärmeren und -freien Fahrzeugen nachhaltig zu steigern und die Industrie zur entsprechenden Modellproduktion zu bewegen (S. 17).
Quelle: FÖS (2025)
Eine Reform der Dienstwagenbesteuerung kann dazu beitragen, dass weniger Wege mit dem Auto und mehr mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Wenn Vielfahren nicht länger belohnt wird, werden Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr attraktiver. Dieser Effekt ließe sich noch verstärken, wenn Unternehmen ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement einführen – etwa durch Jobtickets, Fahrrad-Leasing oder weniger kostenlose Parkplätze – und gleichzeitig der öffentliche Verkehr sowie die Radinfrastruktur gezielt ausgebaut werden (S. 26).
Quelle: Agora Verkehrswende (2018)
Risiken
Unternehmen sind durchaus aufgeschlossen gegenüber einer Reform der Dienstwagenbesteuerung. Jedoch ist Widerstand seitens der Automobilindustrie zu erwarten. Sie profitiert stark von der aktuellen Regelung, da diese den Absatz großer und teurer Fahrzeuge begünstigt (S. 28).
Quelle: Öko-Institut e.V. (2021)
In den Niederlanden ist der Prozentsatz für die Pauschalbesteuerung bei privater Dienstwagennutzung abhängig von den CO2-Emissionen und dem Zulassungsjahr des Fahrzeugs. Als Bemessungsgrundlage dient der Listenpreis inklusive Umsatzsteuer, CO2-abhängiger Erstzulassungssteuer und Sonderausstattung.
Für Verbrenner-Dienstwagen beträgt der jährliche Steuersatz 22 %, wobei die Emissionsanforderungen jährlich verschärft werden. Mit der zunehmenden Verbreitung lokal emissionsfreier Fahrzeuge werden deren Steuervergünstigungen schrittweise abgebaut (Agora V 2022, S. 81).
So lag der Steuersatz für Elektroautos 2019 noch bei 4 %. 2025 liegt er bis zu einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro bei 17 %, darüber bei den regulären 22 %. Ab 2026 entfällt die Ermäßigung für Elektroautos und es gelten die gleichen Steuersätze wie für Verbrennerautos (NOW GmbH 2023, S. 7). Nachlass für Plug-In-Hybride gibt es nicht (UBA 2022, S. 21).
Trotz des Auslaufens der Vergünstigungen fallen die tatsächlichen Steuern auf Elektrofahrzeuge weiterhin niedriger aus, da die CO2-abhängige Erstzulassungssteuer in der Bemessungsgrundlage für sie deutlich geringer ist.
Quellen
In Dänemark wird der geldwerte Vorteil seit 2025 mit jährlich 22,5 Prozent des Fahrzeugwertes besteuert. Der Wert von Neuwagen und Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht älter als drei Jahre sind, richtet sich nach dem Bruttolistenpreis. Bei älteren Fahrzeugen reduziert sich der Wert auf 75 Prozent des Bruttolistenpreises. In allen Fällen gilt eine Untergrenze von 160.000 Kronen. Eine Sonderbehandlung für Elektroautos gibt es nicht.
Zusätzlich wird eine Umweltkomponente erhoben, die auf der laufenden jährlichen Kfz-Steuer basiert. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den CO2-Emissionen bzw. dem Verbrauch des Fahrzeugs und wurde schrittweise angehoben. Seit 2025 wird zur Berechnung der Umweltkomponente das Siebenfache der Kfz-Steuer angesetzt (Agora V 2022, S. 81; Skat.dk 2025).
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils in Norwegen erfolgt auf ähnliche Weise wie in Dänemark. Der jährliche Prozentsatz ist mit 30 Prozent deutlich höher, gilt allerdings ebenfalls nur bis zu einer Obergrenze, 325.400 norwegische Kronen (ca. 32.000 Euro). Diese Grenze übersteigende Werte werden mit 20 Prozent berechnet.
Für Elektrofahrzeuge wird der Listenpreis auf 80 Prozent reduziert. Weitere Abschläge gibt es für ältere Fahrzeuge und bei hohen Fahrleistungen. Diese und weitere Begünstigungen bei der Besteuerung und bei der Maut haben zu einem Neuzulassungsanteil von Elektro-Pkw von 65 Prozent im Jahr 2021 geführt – in Deutschland waren es nur 14 Prozent (Agora V 2022, S. 81; NOW GmbH 2023, S. 8).
Allerdings hat die Bevorteilung von Elektroautos auch mehr Pkw-Verkehr zur Folge: Sowohl die Pkw-Fahrleistung wie die Anzahl der mit dem Auto zurückgelegten Wege ist um 10 bis 20 Prozent gestiegen. Zwar gab es eine Verlagerung von Verbrenner-Pkw zu Elektro-Pkw, aber auch eine erhebliche Verlagerung weg von Radfahren und Zufußgehen hin zum Pkw (Green C, Østli V 2025, S. 2).
Quellen
Bis 2002 wurden Dienstwagen in Großbritannien umso günstiger besteuert, je höher die Fahrleistung war. Seit 2002 erfolgt sie in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aus Listenpreis und Gegenwert des Kraftstoffs, insofern er vom Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dies Summe wird mit einer Rate multipliziert, deren Höhe von den CO2-Emissionen und dem Antrieb des Fahrzeugs abhängt.
Diese Rate steigt stufenweise an. Für Dieselfahrzeuge, die nicht die RDE2 (Real Drive Emissions Step 2) Norm erfüllen, gilt eine um vier Prozentpunkte höhere Rate. Sie liegt 2025 für durchschnittliche Benzin-Pkw mit CO2-Emissionen von 122g g/km bei 30 Prozent, bei Emissionen von 155 oder mehr g/km bei 37 Prozent (Agora V 2018, S. 26-27; FleetNews o.D.).
In Großbritannien ist der Unterschied zwischen den Subventionen vollelektrischer und anderer Fahrzeuge größer als anderen Ländern. Fast alle in einer Studie von "Transport and Environment" untersuchten vollelektrischen Modelle erhielten im Jahr 2023 durchschnittlich fünfstellige jährliche Subventionen, während für Benzinmodelle keine Subventionen gewährt wurden. Dies sei vor allem auf den erheblichen Unterschied zwischen den jeweiligen Sätzen zur Berechnung des geldwerten Vorteils zurückzuführen (T&E 2024, S. 53).
Quellen
Belgien kündigte 2021 eine Reform der Dienstwagenregelungen an, im Zuge derer die steuerliche Absetzbarkeit für Diesel-, Benzin- und Plug-in-Hybridautos ab 2025 vorläufig reduziert und ab 2026 (schrittweise) abgeschafft werden soll. Diese Ankündigung löste einen Absatz-Boom bei Elektro-Pkw aus. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Elektro-Pkw an den Neuzulassungen von Firmenwagen noch bei 8,8 %, 2024 waren es bereits 41,4 %. Der Markt für Elektroautos in Belgien ist mittlerweile einer der am schnellsten wachsenden in Europa (T&E 2025, S. 9). Die Abschaffung der Absetzbarkeit für Plug-in-Hybride wird jedoch zurzeit kontrovers diskutiert und könnte wieder zurückgenommen werden (VRT NWS 2025).
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 28-30
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 86
Transport & Environment (2024) Report: Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 42
Kraftfahrtbundesamt (2025) Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Fahrzeugzulassungen im Dezember 2024 - Jahresbilanz.
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030.
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen.
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide.
Ariadne Projekt (2024) Kurzdossier: Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO2-Preisen, S. 7
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S.87
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 29
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 88
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 86
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 29
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 90
Ariadne Projekt (2024) Kurzdossier: Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO2-Preisen, S. 13
vgl. als Ergänzung mit leicht abweichenden Zahlen: Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 59
Agora Verkehrswende (2021) Dienstwagen auf Abwegen, S. 3
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 153
Compensation Partner (2019) Firmenwagenmonitor 2019, S. 6
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 30
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide, S. 12
Transport & Environment (2025b) Subventionierter Stillstand
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 89
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität, S. 14, 27
Transport & Environment (2024) Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 22
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 28
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 148
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 30
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 150
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 29
Öko-Institut (2024) Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland, S. 138
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 27
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 27
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 28-29
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen, S. 17
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 26
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität, S. 28
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 81
NOW GmbH (2023) Länderdossier Niederlande Beschreibung zum Stand der Elektromobilität in den Niederlanden, S. 7
Umweltbundesamt (2022) Mobilität neu steuern. Umweltbundesamt, S. 21
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 81
Dänische Zoll- und Steuerverwaltung (Skatteforvaltningen) (2025) Firmenwagen in Dänemark
NOW GmbH (2023) Länderdossier Norwegen. Beschreibung zum Stand der Elektromobilität in Norwegen, S. 8
Green C, Østli V (2025) The effect of battery-electric vehicle ownership on transport demand and substitution between modes. Transp Res Part Policy Pract 199:104614, S. 2
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 26-27
FleetNews (ohne Datum) What are the current benefit-in-kind (BIK) company car tax bands?
Transport & Environment (2024) Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 53
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide, S. 9
Umwetlbundesamt (2025) Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025), S. 67
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VRT NWS: Nachrichten (2025) Eine Steuervergünstigung für Plug-in-Hybrid-Firmenwagen könnte Belgien über 280 Mio. € an EU-Fördergeldern kosten.
Ecke L, Chlond B, Magdolen M et al (2021) Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Wissenschaftliche Begleitung und Auswertungen Bericht 2020/2021: Alltagsmobilität und Fahrleistung.
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 152
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 153
Öko-Institut (2024) Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland, S.29
Transport & Environment (2021) Klimaschädliche Subventionen für Dienstwagen abbauen, S. 2
Statista (2025) Anteil gewerbliche Halter an Pkw-Neuzulassungen 2025.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
In den Niederlanden ist der Prozentsatz für die Pauschalbesteuerung bei privater Dienstwagennutzung abhängig von den CO2-Emissionen und dem Zulassungsjahr des Fahrzeugs. Als Bemessungsgrundlage dient der Listenpreis inklusive Umsatzsteuer, CO2-abhängiger Erstzulassungssteuer und Sonderausstattung.
Für Verbrenner-Dienstwagen beträgt der jährliche Steuersatz 22 %, wobei die Emissionsanforderungen jährlich verschärft werden. Mit der zunehmenden Verbreitung lokal emissionsfreier Fahrzeuge werden deren Steuervergünstigungen schrittweise abgebaut (Agora V 2022, S. 81).
So lag der Steuersatz für Elektroautos 2019 noch bei 4 %. 2025 liegt er bis zu einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro bei 17 %, darüber bei den regulären 22 %. Ab 2026 entfällt die Ermäßigung für Elektroautos und es gelten die gleichen Steuersätze wie für Verbrennerautos (NOW GmbH 2023, S. 7). Nachlass für Plug-In-Hybride gibt es nicht (UBA 2022, S. 21).
Trotz des Auslaufens der Vergünstigungen fallen die tatsächlichen Steuern auf Elektrofahrzeuge weiterhin niedriger aus, da die CO2-abhängige Erstzulassungssteuer in der Bemessungsgrundlage für sie deutlich geringer ist.
Quellen
In Dänemark wird der geldwerte Vorteil seit 2025 mit jährlich 22,5 Prozent des Fahrzeugwertes besteuert. Der Wert von Neuwagen und Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht älter als drei Jahre sind, richtet sich nach dem Bruttolistenpreis. Bei älteren Fahrzeugen reduziert sich der Wert auf 75 Prozent des Bruttolistenpreises. In allen Fällen gilt eine Untergrenze von 160.000 Kronen. Eine Sonderbehandlung für Elektroautos gibt es nicht.
Zusätzlich wird eine Umweltkomponente erhoben, die auf der laufenden jährlichen Kfz-Steuer basiert. Die Kfz-Steuer richtet sich nach den CO2-Emissionen bzw. dem Verbrauch des Fahrzeugs und wurde schrittweise angehoben. Seit 2025 wird zur Berechnung der Umweltkomponente das Siebenfache der Kfz-Steuer angesetzt (Agora V 2022, S. 81; Skat.dk 2025).
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils in Norwegen erfolgt auf ähnliche Weise wie in Dänemark. Der jährliche Prozentsatz ist mit 30 Prozent deutlich höher, gilt allerdings ebenfalls nur bis zu einer Obergrenze, 325.400 norwegische Kronen (ca. 32.000 Euro). Diese Grenze übersteigende Werte werden mit 20 Prozent berechnet.
Für Elektrofahrzeuge wird der Listenpreis auf 80 Prozent reduziert. Weitere Abschläge gibt es für ältere Fahrzeuge und bei hohen Fahrleistungen. Diese und weitere Begünstigungen bei der Besteuerung und bei der Maut haben zu einem Neuzulassungsanteil von Elektro-Pkw von 65 Prozent im Jahr 2021 geführt – in Deutschland waren es nur 14 Prozent (Agora V 2022, S. 81; NOW GmbH 2023, S. 8).
Allerdings hat die Bevorteilung von Elektroautos auch mehr Pkw-Verkehr zur Folge: Sowohl die Pkw-Fahrleistung wie die Anzahl der mit dem Auto zurückgelegten Wege ist um 10 bis 20 Prozent gestiegen. Zwar gab es eine Verlagerung von Verbrenner-Pkw zu Elektro-Pkw, aber auch eine erhebliche Verlagerung weg von Radfahren und Zufußgehen hin zum Pkw (Green C, Østli V 2025, S. 2).
Quellen
Bis 2002 wurden Dienstwagen in Großbritannien umso günstiger besteuert, je höher die Fahrleistung war. Seit 2002 erfolgt sie in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aus Listenpreis und Gegenwert des Kraftstoffs, insofern er vom Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dies Summe wird mit einer Rate multipliziert, deren Höhe von den CO2-Emissionen und dem Antrieb des Fahrzeugs abhängt.
Diese Rate steigt stufenweise an. Für Dieselfahrzeuge, die nicht die RDE2 (Real Drive Emissions Step 2) Norm erfüllen, gilt eine um vier Prozentpunkte höhere Rate. Sie liegt 2025 für durchschnittliche Benzin-Pkw mit CO2-Emissionen von 122g g/km bei 30 Prozent, bei Emissionen von 155 oder mehr g/km bei 37 Prozent (Agora V 2018, S. 26-27; FleetNews o.D.).
In Großbritannien ist der Unterschied zwischen den Subventionen vollelektrischer und anderer Fahrzeuge größer als anderen Ländern. Fast alle in einer Studie von "Transport and Environment" untersuchten vollelektrischen Modelle erhielten im Jahr 2023 durchschnittlich fünfstellige jährliche Subventionen, während für Benzinmodelle keine Subventionen gewährt wurden. Dies sei vor allem auf den erheblichen Unterschied zwischen den jeweiligen Sätzen zur Berechnung des geldwerten Vorteils zurückzuführen (T&E 2024, S. 53).
Quellen
Belgien kündigte 2021 eine Reform der Dienstwagenregelungen an, im Zuge derer die steuerliche Absetzbarkeit für Diesel-, Benzin- und Plug-in-Hybridautos ab 2025 vorläufig reduziert und ab 2026 (schrittweise) abgeschafft werden soll. Diese Ankündigung löste einen Absatz-Boom bei Elektro-Pkw aus. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Elektro-Pkw an den Neuzulassungen von Firmenwagen noch bei 8,8 %, 2024 waren es bereits 41,4 %. Der Markt für Elektroautos in Belgien ist mittlerweile einer der am schnellsten wachsenden in Europa (T&E 2025, S. 9). Die Abschaffung der Absetzbarkeit für Plug-in-Hybride wird jedoch zurzeit kontrovers diskutiert und könnte wieder zurückgenommen werden (VRT NWS 2025).
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 28-30
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 86
Transport & Environment (2024) Report: Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 42
Kraftfahrtbundesamt (2025) Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Fahrzeugzulassungen im Dezember 2024 - Jahresbilanz.
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030.
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen.
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide.
Ariadne Projekt (2024) Kurzdossier: Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO2-Preisen, S. 7
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S.87
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 29
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 88
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 86
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 29
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 90
Ariadne Projekt (2024) Kurzdossier: Klimaschädliche Subventionen entsprechen negativen CO2-Preisen, S. 13
vgl. als Ergänzung mit leicht abweichenden Zahlen: Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 59
Agora Verkehrswende (2021) Dienstwagen auf Abwegen, S. 3
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 153
Compensation Partner (2019) Firmenwagenmonitor 2019, S. 6
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 30
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide, S. 12
Transport & Environment (2025b) Subventionierter Stillstand
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 89
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität, S. 14, 27
Transport & Environment (2024) Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 22
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 28
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 148
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 30
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 150
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 29
Öko-Institut (2024) Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland, S. 138
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 27
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 27
Bertelsmann Stiftung (2023) Reform umweltschädlicher Subventionen, S. 28-29
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (2025) E-Mobilität auf Erfolgskurs bringen, S. 17
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 26
Öko-Institut e.V. (2021) Verteilungswirkungen ausgewählter klimapolitischer Maßnahmen im Bereich Mobilität, S. 28
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 81
NOW GmbH (2023) Länderdossier Niederlande Beschreibung zum Stand der Elektromobilität in den Niederlanden, S. 7
Umweltbundesamt (2022) Mobilität neu steuern. Umweltbundesamt, S. 21
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 81
Dänische Zoll- und Steuerverwaltung (Skatteforvaltningen) (2025) Firmenwagen in Dänemark
NOW GmbH (2023) Länderdossier Norwegen. Beschreibung zum Stand der Elektromobilität in Norwegen, S. 8
Green C, Østli V (2025) The effect of battery-electric vehicle ownership on transport demand and substitution between modes. Transp Res Part Policy Pract 199:104614, S. 2
Agora Verkehrswende (2018) Klimaschutz im Verkehr: Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels 2030, S. 26-27
FleetNews (ohne Datum) What are the current benefit-in-kind (BIK) company car tax bands?
Transport & Environment (2024) Subsidies for petrol and diesel company cars cost EU taxpayers €42 billion every year, S. 53
Transport & Environment (2025) Good Tax Guide, S. 9
Umwetlbundesamt (2025) Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025), S. 67
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VRT NWS: Nachrichten (2025) Eine Steuervergünstigung für Plug-in-Hybrid-Firmenwagen könnte Belgien über 280 Mio. € an EU-Fördergeldern kosten.
Ecke L, Chlond B, Magdolen M et al (2021) Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Wissenschaftliche Begleitung und Auswertungen Bericht 2020/2021: Alltagsmobilität und Fahrleistung.
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 152
Agora Verkehrswende (2022) Steuersignale zur Transformation der Pkw-Flotte (Gesamtbericht), S. 153
Öko-Institut (2024) Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland, S.29
Transport & Environment (2021) Klimaschädliche Subventionen für Dienstwagen abbauen, S. 2
Statista (2025) Anteil gewerbliche Halter an Pkw-Neuzulassungen 2025.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen