Die aktuelle Quote für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr von 25 % bis 2030 soll so schnell wie möglich auf 100 % angehoben werden. Dabei darf der Straßenverkehr ausschließlich Nebenprodukte aus der E-Fuel-Produktion für den Luft- und Schiffsverkehr nutzen.
E-Fuels sind und bleiben knapp, ineffizient, teuer und ihre Herstellung sehr energieintensiv. Deshalb sollen sie vorrangig im schwer oder gar nicht elektrifizierbaren Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden. Der Straßenverkehr kann und soll hingegen möglichst komplett elektrifiziert werden. Dennoch werden Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren noch viele Jahre in Betrieb sein, und einige Nischenanwendungen, wie z. B. Range Extender bei Schwerlast-Lkw, könnten auch mittelfristig bestehen bleiben. In diesen Bereichen werden also über eine längere Zeit weiterhin Kraftstoffe benötigt. Eine 100 %-Beimischquote für E-Fuels schafft Investitionsanreize und kann die notwendige Klimaneutralität sicherstellen.
Die Erschließung der E-Fuels-Nebenprodukte aus der E-Fuel-Produktion für den Luft- und Schiffsverkehr ist wichtig, da sich Investitionen in den Aufbau einer E-Fuel-Produktion explizit für den Straßenverkehr letztlich nicht auszahlen und rasch an Wert verlieren würden (stranded assets).8
Abfall- und reststoffbasierte Kraftstoffe machen knapp die Hälfte unter den Biokraftstoffen aus und werden aufgrund ihrer sehr begrenzten Menge bestenfalls 1 % des Energieverbrauchs im Verkehr decken können.
Europa könnte sich ab 2050 zu einem Großteil selbstständig mit genug erneuerbarem Strom und damit grünem Wasserstoff versorgen, wobei für den Landverkehr nur wenig übrig bleibt. Norwegen, Spanien und Frankreich haben das größte technische Potential.
Quelle: Fraunhofer ISI et al. (2023)
E-Fuels sind RFNBO: Renewable Fuels of Non Biological Origin. Dazu zählen Wasserstoff, synthetisches Methan (ähnlich Erdgas) und flüssige Kraftstoffe. Der gesamte Herstellungsprozess besteht aus Wasserentsalzung, Wasserelektrolyse, CO₂-Abscheidung (primär aus der Luft) und Kraftstoffsynthetisierung sowie Stromerzeugung für alle Schritte.
Quelle: Agora Verkehrswende (2023)
Rechtliche Grundlage
Die Quoten werden im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt, BImSchG § 37a. Als Mindestanforderung gilt die neue EU Richtlinie "Renewable Energy Directive III (RED III)", die bis Mitte 2025 in Nationalrecht umgesetzt sein muss.4 Die Nationalstaaten können allerdings auch höhere Ziele für Inverkehrbringer von Kraftstoffen festlegen, was Deutschland bereits teilweise getan hat.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Beimischquote für alternative Kraftstoffe, welche als sogenannte THG-Minderungsquote umgesetzt wurde, soll ab 2030 so schnell wie möglich auf 100 % angehoben werden. Wann dieser Zeitpunkt sein wird, hängt davon ab, wie schnell das knappe Angebot an E-Fuels ausgebaut und die hohe Nachfrage im Landverkehr reduziert werden kann.
Bei der Erfüllung der Quote müssen konventionelle Biokraftstoffe (aus extra angebauter Biomasse) auf ein Minimum begrenzt werden. Diese Kraftstoffe haben einen hohen Flächenverbrauch und sind problematisch in Bezug auf Themen wie die Tank-Teller-Diskussion, Monokulturen und Regenwaldabholzung. Aus diesem Grund begrenzt die EU-Richtlinie RED III deren Anteil bereits auf 7%.4 Fortschrittliche Biokraftstoffe (aus landwirtschaftlichen Reststoffen und Abfällen wie Stroh, Gülle oder Altspeiseölen) können kurzfristig einen kleinen Beitrag leisten. Allerdings reichen auch hier die vorhandenen Ausgangsstoffe bei weitem nicht aus, um große Mengen fossiler Kraftstoffe zu ersetzen.1 6
Der Hauptteil der beigemischten Kraftstoffe muss daher aus E-Fuels stammen. Prognosen zeigen, dass E-Fuels auch nach 2030 noch sehr knapp sein werden.1 5 8 Um genügend Strom für die energieintensive E-Fuel-Produktion bereitzustellen, müssen Kooperationen mit Ländern mit einem Überschuss an erneuerbaren Energien ausgebaut werden (siehe dazu Maßnahme "Quoten für alternative Kraftstoffe im Luft- und Schiffsverkehr erhöhen"). Diese E-Fuels sollen nicht aus Produktionsanlagen stammen, die explizit für den Straßenverkehr errichtet und betrieben werden, sondern aus der E-Fuel-Produktion für den Luft- und Schiffsverkehr, indem die dort anfallenden Nebenprodukte wie E-Naphtha (Rohbenzin) und E-Diesel genutzt werden.8
Zuletzt sollte die Beimischung von fortschrittlichen Biokraftstoffen und RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) nicht doppelt angerechnet werden, wie es gemäß der EU-Energierichtlinie RED III erlaubt ist. Besonders Biokraftstoffe haben starke Auswirkungen auf die Biodiversität und sind entgegen der Vorstellungen nicht klimaneutral.
Hintergrund
Potentiale
Die Substitution von rohölbasierten Kraftstoffen durch synthetische Alternativen kann dabei helfen, die Abhängigkeit von Öl-Importen deutlich zu reduzieren sowie geopolitische Machtverhältnisse durch den Aufbau erneuerbarer Energieproduktion, neuer Wertschöpfungsketten und Energiepartnerschaften zu verändern und somit resiliente Versorgungsstrukturen aufzubauen.
Quelle: BMUV
Risiken
Wenn die E-Fuel-Produktion für Luft- und Schiffsverkehr nicht schnell genug aufgebaut und skaliert wird, gibt es auch zu wenig Nebenprodukte (E-Benzin und E-Diesel) für den Straßenverkehr. Folglich können die ambitionierten Quoten nicht erfüllt werden.
Quelle: Agora Verkehrswende (2023)
BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz): Alternative Kraftstoffe.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, RIFS Potsdam, Deutsche Energie-Agentur (2023): Mobilizing Europe’s Full Hydrogen Potential: Entry-Points for Action by the EU and its Member States. HYPAT Discussion Paper 05/2023.
BEniVer (Verbundvorhaben BEniVer, 2020): Begleitforschung Energiewende im Verkehr. Kurzbeschreibungen der Forschungsprojekte zur Statuskonferenz vom 03. bis 05.11.2020
NOW-GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, 2024): Renewable Energy Directive III (RED III). Targets for Renewable Fuels in Transport.
PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, 2023): E-Fuels wahrscheinlich noch lange knapp: PIK Analyse-Papier.
Transport & Environment / NABU / Deutsche Umwelthilfe / Greenpeace / ROBIN WOOD / Deutscher Naturschutzring (2024): Hype um HVO. Was steckt dahinter und sind Kraftstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima?
BMDV (2024): Ergebnisse des Arbeitskreises klimaneutrale Luftfahrt - Zentrale Handlungsfelder auf dem Weg zu einem umwelt- und klimaschonenden Luftverkehrssystem der Zukunft.
Agora Verkehrswende (2023): E-Fuels zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Was strombasierte synthetische Kraftstoffe für die Energiewende im Verkehr leisten können – und was nicht.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz): Alternative Kraftstoffe.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, RIFS Potsdam, Deutsche Energie-Agentur (2023): Mobilizing Europe’s Full Hydrogen Potential: Entry-Points for Action by the EU and its Member States. HYPAT Discussion Paper 05/2023.
BEniVer (Verbundvorhaben BEniVer, 2020): Begleitforschung Energiewende im Verkehr. Kurzbeschreibungen der Forschungsprojekte zur Statuskonferenz vom 03. bis 05.11.2020
NOW-GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, 2024): Renewable Energy Directive III (RED III). Targets for Renewable Fuels in Transport.
PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, 2023): E-Fuels wahrscheinlich noch lange knapp: PIK Analyse-Papier.
Transport & Environment / NABU / Deutsche Umwelthilfe / Greenpeace / ROBIN WOOD / Deutscher Naturschutzring (2024): Hype um HVO. Was steckt dahinter und sind Kraftstoffe aus biogenen Abfall- und Reststoffen gut für’s Klima?
BMDV (2024): Ergebnisse des Arbeitskreises klimaneutrale Luftfahrt - Zentrale Handlungsfelder auf dem Weg zu einem umwelt- und klimaschonenden Luftverkehrssystem der Zukunft.
Agora Verkehrswende (2023): E-Fuels zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Was strombasierte synthetische Kraftstoffe für die Energiewende im Verkehr leisten können – und was nicht.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen