Die Maßnahme fordert, die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) künftig durch ein Gesetz zu regeln. Dieses soll neben einer verkehrsträgerübergreifenden, integrierten Gesamtplanung verbindliche Vorgaben für die Gewichtung der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und klare Zielvorgaben zum Klima- und Naturschutz enthalten.
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das zentrale Instrument zur langfristigen Planung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Er legt die Prioritäten und Investitionen für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren fest, basiert jedoch nicht auf einer gesetzlichen Grundlage. Seine Aufstellung wird von einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) begleitet, die die Umweltauswirkungen des BVWP analysiert. Diese bleibt aber bisher ohne verbindlichen Einfluss auf die Entscheidung über Projekte.
Der aktuelle BVWP 2030 verfehlt 11 von 12 Umweltkriterien zum Teil deutlich und wurde trotzdem beschlossen.1 Das Ergebnis ist eine Planung, die Straßenbauprojekte priorisiert und damit langfristig mehr Kfz-Verkehr und höhere Emissionen2 3 sowie die Zerstörung von Ökosystemen verursacht.4 5
Ein neues BVWP-Gesetz könnte diese Probleme lösen, indem es das bisherige Prinzip „predict and provide“, das lediglich bestehende Trends fortschreibt, durch den Ansatz „decide and provide“ ersetzt. Verkehrsprojekte würden damit konsequent an den Emissionsminderungszielen des Klimaschutzgesetzes ausgerichtet und nachhaltige Mobilitätslösungen wie Schiene und ÖPNV systematisch priorisiert. Darüber hinaus müsste das Gesetz die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) verpflichtend in die Planungsentscheidungen einfließen lassen, um Umweltbelange wirksam zu berücksichtigen.6
Zwischen 1995 und 2021 investierte Deutschland 329 Milliarden Euro in Straßen und nur 160 Milliarden Euro in die Schiene. Damit flossen mehr als doppelt so hohe Mittel in den Straßenbau (Greenpeace 2023, S.9).
Quelle: Greenpeace e.V. (2023)
Die Bedarfsplanung im Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes enthält über 600 Straßenbauvorhaben, die als “Vordringlicher Bedarf” eingestuft wurden. Im Vergleich dazu enthält die Planung im Bundesschienenwegeausbaugesetz lediglich 41 neue Schienenbauvorhaben mit derselben Priorität. Durch das neue Genehmigungsbeschleunigungsgesetz können nun Projekte mit “vordringlichem Bedarf” und Maßnahmen zur Engpassbeseitigung als „im überragenden öffentlichen Interesse stehend” beschleunigt geplant und genehmigt werden. Dies betrifft laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) insbesondere 138 Autobahnprojekte.
Quelle: BMDV (2023)
Zwischen 1990 und 2019 ist das deutsche Autobahnnetz um 2.000 Kilometer gewachsen. Die Gesamtlänge der Staus auf deutschen Autobahnen hat sich dennoch allein zwischen 2010 und 2019 mehr als verdreifacht (Gehrs B, Donal L 2023, S. 7).
Quelle: Gehrs B, Donat L (2023)
Die Verkehrsökonomen Duranton und Turner untersuchten in einer groß angelegten Studie den Zusammenhang zwischen Investitionen in den Straßenbau und der Entwicklung des Verkehrsaufkommens in den USA in den Jahren 1983 bis 2002 Sie fanden heraus, dass der Verkehr im Verhältnis 1:1 mit der Länge des Straßennetzes wächst. Anders gesagt: Eine Verdoppelung der zur Verfügung stehenden Kapazität auf den Straßen führt zu einer Verdoppelung des Verkehrs.
Quelle: Duranton G, Turner MA (2011)
Das Straßennetz in Deutschland ist bereits gut ausgebaut: Über 99% der hiesigen Bevölkerung erreichen mit dem Pkw innerhalb von maximal 30 Minuten das nächste sogenannte Mittel- oder Oberzentrum zur Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern .
Quelle: BBSR (2022)
Laut Umweltbericht zum BVWP werden durch Umsetzung allein der Projekte des Vordinglichen Bedarfs bis 2030 fast 90 hoch geschützte Natura-2000-Gebiete beeinträchtigt, 1.000 km schützenswerte Lebensräume wie Wälder und Feuchtgebiete durchschnitten und 13.100 Hektar Fläche neu verbraucht (BUND 2023, S. 12).
Quelle: BUND (2023)
Rechtliche Grundlage
Durch die Neuschaffung eines Gesetzes über die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans soll die Bedarfsplanung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies erfolgt im Sinne der Rechtssicherheit und Kontrollierbarkeit der Bedarfsplanaufstellung.
Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG (Schienenwege), Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG (See- und Binnenwasserstraßen) sowie Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG (Fernstraßen). Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Planaufstellung ist mit der Verantwortung der Bundesregierung für Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege gem Art. 87e GG, Art. 89 Abs. 2 GG und Art. 90 GG vereinbar.
Das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) müsste dahingehend geändert werden, dass mit Ausnahme begründeter Einzelfälle ein Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen nicht mehr erfolgen darf und laufende oder disponierte Planungsverfahren zu beenden sind. Um Schadensersatzforderungen von bereits beauftragten Unternehmen zuvorzukommen, sollte eine transparente Nutzen-Kosten-Analyse unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Kosten angestellt werden, auf deren Grundlage einzelne bereits laufende Vorhaben von dem Moratorium ausgenommen werden könnten. Ein solches gesetzliches Moratorium ist einem „weichen“ politischen Moratorium durch Kabinettsbeschluss oder die reine Aufhebung des formellen Bedarfsplans vorzuziehen, um Rechtssicherheit herzustellen und eine sichere Grundlage für die Aufhebung von Baugenehmigungen für bereits laufende Vorhaben zu erhalten.
Dass ein Moratorium für den Straßenneu- und ausbau geboten und zulässig ist, legt Cornelia Ziehm in ihrem Rechtsgutachten dar.7 GermanZero machen in ihrem 1,5-Grad-Gesetzespaket einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Anpassung des FstrAbG.8
Der VCD hat zusammen mit Fachleuten aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Mobilitätswirtschaft ein fertig ausgearbeitetes neues Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt, das die genannten Ansprüche erfüllt.9
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Ein neues BVWP-Gesetz sollte – wie von der OECD im Umweltprüfbericht 2023 gefordert – eine integrierte, verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsplanung einführen. Neben der Verlagerung des Verkehrs auf klimafreundlichere Verkehrsmittel wie Schiene und ÖPNV sollte auch die Verkehrsvermeidung eine zentrale Rolle spielen.12
Die Planung sollte neben einem reinen Trendszenario, das lediglich bestehende Entwicklungen fortschreibt (“predict and provide”), verpflichtend Maßnahmenszenarien vorsehen. Diese Szenarien müssen darauf ausgelegt sein, die nationalen und internationalen Klima- und Naturschutzziele einzuhalten. Dabei sollte der Backcasting-Ansatz angewendet werden, bei dem zunächst die Zielvorgaben definiert und anschließend überprüfbare Pfade zur Erreichung dieser Ziele entwickelt werden (“decide and provide”).13
Die Szenarien müssen jährlich überprüft werden, wobei die Emissionsreduktionen quantitativ genau beschrieben und evaluiert werden. Minderungs- und Naturschutzziele sollten als verbindliche Vorgaben („harte Restriktionen“) gelten, sodass bei Zielverfehlungen sofortige Anpassungen in der Verkehrspolitik erfolgen müssen.14
Die Genehmigung neuer Straßenbauprojekte sollte strengeren Kriterien unterliegen. Vorhaben dürfen nur umgesetzt werden, wenn nachweislich keine umweltschonenderen Alternativen verfügbar sind und sie die im Gesetz festgelegten Umweltkriterien und den Klimazielen entsprechen. Dem Ergebnis der SUP muss ein hoher Stellenwert bei der Abwägung eingeräumt werden, der das BMDV verpflichtet, sich im Zweifel diesem Ergebnis zu orientieren.
Zudem muss die bisherige Nutzen-Kosten-Analyse reformiert werden, da sie aktuell Straßenbau systematisch bevorzugt. Sie wertet z. B. jede zusätzliche Pkw-Fahrt als positiven “impliziten Nutzen”, während Auswirkungen auf Klima und Umwelt vernachlässigt werden. So können z.B. irreparable Klimaschäden mit potenziell eingesparten Zeitkosten ausgeglichen werden.15 Zeitgewinne für Nfz und Pkw machen im BVWP 2030 über 90% des „Nutzens“ der Fernstraßen aus.16 Während der Nutzen systematisch überschätzt wird, die Klimafolgekosten kaum eine und Umweltschäden gar keine Rolle spielen, werden die Investitionskosten systematisch unterschätzt.17 Zu einer ausführlichen Kritik des Planungs- und Bewertungsverfahrens des BVWP sowie zu Verbesserungsvorschlägen siehe z.B.18 19 20
Für eine rechtssichere Verkehrswegeplanung sollte eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen Planungsschritten erfolgen und insbesondere für die SUP obligatorisch werden. Anders als in der Vergangenheit müssen Alternativen wirklich geprüft und konstruktiv diskutiert werden.21 22
Bis ein neues BVWP-Gesetz verabschiedet wird, sollte ein Moratorium für den Neu- und Ausbau von Fernstraßen gelten. Jeder zusätzliche Kilometer Straße erhöht die Verkehrsmenge, verstärkt Emissionen und macht spätere Korrekturen schwieriger. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2021 davor gewarnt, Klimaschutzmaßnahmen hinauszuzögern, da dies die Handlungsspielräume künftiger Generationen massiv einschränkt.23
Hintergrund
Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde 2016 beschlossen und sieht Investitionen in Höhe von 270 Milliarden Euro vor. Dabei entfallen 50% der Mittel auf Fernstraßen (1300 Projekte), 41% auf Schienenwege (66 Projekte) und 9% auf Wasserstraßen (22 Projekte). Die Verteilung der Mittel folgt weiterhin dem Ansatz „predict and provide“, bei dem bestehende Entwicklungen fortgeschrieben werden. Dieser Ansatz berücksichtigt nicht das Prinzip „decide and provide“, das eine gezielte Umsteuerung der Verkehrsnachfrage auf klimafreundlichere Verkehrsträger (Modal Split) ermöglichen würde.24
Die Umweltbilanz des BVWP 2030 ist laut Umweltbundesamt (UBA) äußerst negativ. Von 12 untersuchten Umweltkriterien verfehlt der Plan 11 Ziele deutlich.1. Ein zentraler Grund dafür liegt in der fehlenden Verbindlichkeit der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Obwohl die SUP ein etabliertes Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen in planerischen Entscheidungen ist – „Die SUP wirkt“25 – fließen deren Ergebnisse nicht verbindlich in die Planungen ein.6
So hat eine in der SUP festgestellte „hohe Umweltbetroffenheit“ von Straßenbauprojekten bislang keine erkennbare Wirkung auf deren Einstufung als „Vordringlicher Bedarf“. Zudem werden alternative, umweltschonendere Projekte nicht geprüft. Dies führt zu erheblichen ökologischen Schäden: Eine Datenanalyse von Greenpeace und dem BUND hat ergeben, dass – anders als im Umweltbericht des BMDV angegeben – allein Projekte des Vordringlichen Bedarfs durch Nutzung, Bau und Instandsetzung (Kategorien VB und VB-E) jährlich zusätzlich 1 Mio. Tonnen CO2-Emissionen verursachen 3. Ferner führen die geplanten Straßen durch Wald- und Moorgebiete, die zusammen ca. 2 Mio. Tonnen Kohlenstoffspeichern, der sich bei Freisetzung zu 7,5 Mio. Tonnen CO2 verbinden würde. Allein bei den Flächen mit den höchsten Priorisierungsstufen (FD, FD-E, VB, VB-E) wären es 5,5 Mio. Tonnen CO2.27
Ein Rechtsgutachten von Franziska Heß (2021) stellt fest, dass der aktuelle Fernstraßen-Bedarfsplan sowohl unionsrechtswidrig als auch verfassungswidrig ist. Einerseits verstößt er gegen die EU-SUP-Richtlinie, da keine umweltverträglichen Alternativen geprüft wurden. Andererseits erfüllt er nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (§ 13 Abs. 1 KSG), das die Berücksichtigung von Klimazielen vorschreibt. Es ist daher fraglich, ob der Bedarfsplan für einzelne Fernstraßenprojekte weiterhin rechtlich bindend ist.28
Potentiale
Nach Berechnungen von Greenpeace führt der (im BVWP 2030 vorgesehene) Ausbau der Autobahnen nicht zu weniger Stau. Das zusätzliche Angebot erhöht die Attraktivität der Straße und führt zu höherer Nutzung, was zu mehr Stau führt 2. Ein BVWP, der eine andere Verteilung der Verkehrsnachfrage auf Schiene und Straße vorsieht (Modal Split), würde Mobilität anders verteilen und könnte zu weniger statt mehr Staus führen.
Quelle: Gehrs B, Donat L (2023)
Ein entscheidender Hebel zur THG-Reduktion ist die prognostizierte Verkehrsnachfrage und deren Verteilung auf die Verkehrsträger (Modal Split). Maßnahmen, die eine Verlagerung von Personen- und Güterverkehr von der Straße auf die Schiene fördern, wie z.B. der Ausbau der ÖPNV-Angebote - auch im ländlichen Raum -, mehr Homeoffice, ein Tempolimit, eine Pkw-Maut, die Abschaffung des Dieselprivilegs, eine Erhöhung des CO2-Preises und der Ausbau der Schieneninfrastruktur würden zu einer anderen Verkehrsnachfrage und einem anderen Modal Split führen. Solche Maßnahmen müssten in die Prognoseerstellung eines neu aufgestellten BVWP und einer BPÜ mit einfließen.
Quelle: Altenburg S et al. (2024)
Österreich stand vor einer ähnlichen Herausforderung wie Deutschland: Seit 1990 waren die Emissionen im Verkehrssektor nicht gesunken. Um die Klimaziele zu erreichen, verabschiedete die Regierung im Juli 2021 den Mobilitätsmasterplan 2030. Dieser sieht eine verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifende Gesamtverkehrsstrategie vor, die auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 ausgerichtet ist und die dafür notwendigen Entwicklungen mittels des Backcasting-Ansatzes beschreibt. Im Anschluss an die Verabschiedung des Plans wurden hochrangige Straßenbauprojekte hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit überprüft. Aufgrund ihrer verkehrsinduzierenden Wirkungen wurden viele dieser Projekte – unabhängig vom Stand ihrer Planung oder Umsetzung – umgehend gestoppt (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 67-68).
In Irland ist die Autoabhängigkeit die zweithöchste innerhalb der EU, wobei 37 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben. Ähnlich wie in Österreich hat Irland erkannt, dass die Elektrifizierung von Fahrzeugen allein nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen. Im Jahr 2022 entwickelten irische Stakeholder zusammen mit der OECD den Bericht „Redesigning Ireland’s Transport for Net Zero“ (OECD 2022). Dieser verfolgt einen systemischen Ansatz, der die Verbindung zwischen autozentrierter Verkehrsplanung und Autoabhängigkeit analysiert und Maßnahmen aufzeigt, wie Autoverkehr vermieden, verlagert oder optimiert werden kann.
Basierend auf diesem Bericht wurden konkrete Ziele, Unterziele und Programme beschlossen, um die induzierte Verkehrsnachfrage zu reduzieren und die Autoabhängigkeit zu verringern. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Straßen und ein verbessertes Management des öffentlichen Raums (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 71-72).
In Wales sind die Emissionen im Verkehrssektor, ähnlich wie in Deutschland und Österreich, seit 1990 kaum gesunken. Die walisische Regierung verabschiedete 2021 eine neue Verkehrsstrategie, die – wie in Österreich und Irland – darauf abzielt, den Kfz-Verkehr zu vermeiden oder auf den Umweltverbund zu verlagern. Landesweite Straßenbaupläne wurden von unabhängigen Stellen auf ihre Vereinbarkeit mit den Klimazielen überprüft.
Im „National Transport Delivery Plan“ von 2023 wurden daraufhin zahlreiche Straßenbauprojekte aufgrund von Umweltbedenken gestrichen oder ausgesetzt. Der Plan erkennt das Phänomen des induzierten Verkehrs an und legt Maßnahmen fest, um die Pkw-Nachfrage durch Straßeninvestitionen nicht weiter zu erhöhen. Stattdessen soll der Verkehr durch regionale, angepasste Maßnahmen verstärkt auf den Umweltverbund verlagert werden. Zu diesem Zweck wurden Zielmarken für den Modal Split bis 2025 und 2030 definiert (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 73-74).
Umweltbundesamt (2016) Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht. S. 16
Gehrs B, Donat L (2023) Stauausbau. Wie der Ausbau von Autobahnen weitere Engpässe erzeugt – eine Datenanalyse. S. 7-12
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V., Greenpeace e.V. (2023) Verkehrsministerium rechnet Klimaschäden durch Fernstraßen-Bau klein – BUND- und Greenpeace-Analyse: CO2-Ausstoß doppelt so hoch.
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. 20. September 2023. S. 12
Gehrs B, Niesel J, Welle T (2024) Klimaschutz gerät unter die Räder.
Umweltbundesamt (2023a) Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens. S. 292
Ziehm C (2021) Rechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung eines Moratoriums für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
GermanZero e.V. (2022) 1,5-Grad-Gesetzespaket, Kapitel 4: Verkehr, Abschnitt I. 1. e), S. 690-699
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) (2022) Bundesmobilitätsgesetz.
Altenburg S, Auf der Maur A, Brutsche A, Zwicker M-L (2024) Alternatives Verkehrsszenario für Deutschland
Umweltbundesamt Österreich (2024). Zukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung. Wien 2024. S. 67–74
OECD (2022) Redesigning Ireland’s Transport for Net Zero: Towards Systems that Work for People and the Planet. OECD Publishing, Paris, 2022. S. 20
Mitusch DK, Szimba DE (2024) Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen. S. 53
Mitusch DK, Szimba DE (2024) Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen. S. 58-59
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 14
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2018). Grünbuch nachhaltige Planung der Verkehrsinfrastruktur. 2018. S. 9
Siebert J (2022) Wie kann eine konsequent klimagerechte Verkehrsplanung aussehen? Bedarfe einer mit den Klimaschutzzielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehenden Mobilitäts- und Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. WZB Discussion Paper. S. 55
Hartl R (2019) Integration von Nachhaltigkeit in der Bundesverkehrswegeplanung: Status-quo-Analyse und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Diplomarbeit an der Professur für Verkehrsökologie, TU Dresden (2019). In: Verkehrsökologische Schriftenreihe (13/2021). ISSN 2367-315X. Online im Internet: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-201073, S. 10–15, 61–71, 75–85
Rothengatter W (2023) Integrierte Wirkungsanalyse und Bewertung als Grundlage einer künftigen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplanung.
Mitusch DK, Szimba DE (2024) Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen. S. 37-61
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 26
Deutscher Naturschutzring (2021) Ein Stopp des Straßenneubaus und eine Neuausrichtung der Infrastruktur- und Mobilitätsplanung sind überfällig.
BVerfG. Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021. Rn 126
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2024) Bundesverkehrswegeplan 2030.
Umweltbundesamt (2023a) Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens. S. 293
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 12
Gehrs B, Niesel J, Welle T (2024) Klimaschutz gerät unter die Räder. S. 7
Heß F (2021) Rechtsgutachten. Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Straßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen.
Greenpeace e.V. (2023) Auf dem Abstellgleis. Wie europäische Staaten den klimafreundlichen Schienenverkehr systematisch vernachlässigten.
Zusammenfassung der Studie „Development of Transport Infrastructure in Europe:Exploring the shrinking and expansion of railways, motorways and airports” des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und T3 Transportation Think Tank
Bundesministerium für Digitales und Verkehr -BMDV (2023) Mehr Tempo bei Genehmigungsverfahren. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/107-wissing-genehmigungsverfahren.html?nn=12830
Duranton G, Turner MA (2011) The Fundamental Law of Road Congestion: Evidence from US Cities. American Economic Review 101:2616–2652.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2022) Erreichbarkeitsanalysen des BBSR.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2016) Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Österreich stand vor einer ähnlichen Herausforderung wie Deutschland: Seit 1990 waren die Emissionen im Verkehrssektor nicht gesunken. Um die Klimaziele zu erreichen, verabschiedete die Regierung im Juli 2021 den Mobilitätsmasterplan 2030. Dieser sieht eine verkehrsträger- und verkehrsmittelübergreifende Gesamtverkehrsstrategie vor, die auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 ausgerichtet ist und die dafür notwendigen Entwicklungen mittels des Backcasting-Ansatzes beschreibt. Im Anschluss an die Verabschiedung des Plans wurden hochrangige Straßenbauprojekte hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit überprüft. Aufgrund ihrer verkehrsinduzierenden Wirkungen wurden viele dieser Projekte – unabhängig vom Stand ihrer Planung oder Umsetzung – umgehend gestoppt (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 67-68).
In Irland ist die Autoabhängigkeit die zweithöchste innerhalb der EU, wobei 37 % der Bevölkerung in ländlichen Gebieten leben. Ähnlich wie in Österreich hat Irland erkannt, dass die Elektrifizierung von Fahrzeugen allein nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen. Im Jahr 2022 entwickelten irische Stakeholder zusammen mit der OECD den Bericht „Redesigning Ireland’s Transport for Net Zero“ (OECD 2022). Dieser verfolgt einen systemischen Ansatz, der die Verbindung zwischen autozentrierter Verkehrsplanung und Autoabhängigkeit analysiert und Maßnahmen aufzeigt, wie Autoverkehr vermieden, verlagert oder optimiert werden kann.
Basierend auf diesem Bericht wurden konkrete Ziele, Unterziele und Programme beschlossen, um die induzierte Verkehrsnachfrage zu reduzieren und die Autoabhängigkeit zu verringern. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Umgestaltung von Straßen und ein verbessertes Management des öffentlichen Raums (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 71-72).
In Wales sind die Emissionen im Verkehrssektor, ähnlich wie in Deutschland und Österreich, seit 1990 kaum gesunken. Die walisische Regierung verabschiedete 2021 eine neue Verkehrsstrategie, die – wie in Österreich und Irland – darauf abzielt, den Kfz-Verkehr zu vermeiden oder auf den Umweltverbund zu verlagern. Landesweite Straßenbaupläne wurden von unabhängigen Stellen auf ihre Vereinbarkeit mit den Klimazielen überprüft.
Im „National Transport Delivery Plan“ von 2023 wurden daraufhin zahlreiche Straßenbauprojekte aufgrund von Umweltbedenken gestrichen oder ausgesetzt. Der Plan erkennt das Phänomen des induzierten Verkehrs an und legt Maßnahmen fest, um die Pkw-Nachfrage durch Straßeninvestitionen nicht weiter zu erhöhen. Stattdessen soll der Verkehr durch regionale, angepasste Maßnahmen verstärkt auf den Umweltverbund verlagert werden. Zu diesem Zweck wurden Zielmarken für den Modal Split bis 2025 und 2030 definiert (Umweltbundesamt Österreich 2024, S. 73-74).
Umweltbundesamt (2016) Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht. S. 16
Gehrs B, Donat L (2023) Stauausbau. Wie der Ausbau von Autobahnen weitere Engpässe erzeugt – eine Datenanalyse. S. 7-12
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V., Greenpeace e.V. (2023) Verkehrsministerium rechnet Klimaschäden durch Fernstraßen-Bau klein – BUND- und Greenpeace-Analyse: CO2-Ausstoß doppelt so hoch.
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. 20. September 2023. S. 12
Gehrs B, Niesel J, Welle T (2024) Klimaschutz gerät unter die Räder.
Umweltbundesamt (2023a) Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens. S. 292
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GermanZero e.V. (2022) 1,5-Grad-Gesetzespaket, Kapitel 4: Verkehr, Abschnitt I. 1. e), S. 690-699
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) (2022) Bundesmobilitätsgesetz.
Altenburg S, Auf der Maur A, Brutsche A, Zwicker M-L (2024) Alternatives Verkehrsszenario für Deutschland
Umweltbundesamt Österreich (2024). Zukunftsfeste Verkehrsinfrastrukturplanung. Wien 2024. S. 67–74
OECD (2022) Redesigning Ireland’s Transport for Net Zero: Towards Systems that Work for People and the Planet. OECD Publishing, Paris, 2022. S. 20
Mitusch DK, Szimba DE (2024) Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen. S. 53
Mitusch DK, Szimba DE (2024) Der neue Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040: Reformvorschläge unter besonderer Berücksichtigung von Umweltbelangen. S. 58-59
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 14
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Hartl R (2019) Integration von Nachhaltigkeit in der Bundesverkehrswegeplanung: Status-quo-Analyse und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Diplomarbeit an der Professur für Verkehrsökologie, TU Dresden (2019). In: Verkehrsökologische Schriftenreihe (13/2021). ISSN 2367-315X. Online im Internet: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-201073, S. 10–15, 61–71, 75–85
Rothengatter W (2023) Integrierte Wirkungsanalyse und Bewertung als Grundlage einer künftigen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplanung.
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BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 26
Deutscher Naturschutzring (2021) Ein Stopp des Straßenneubaus und eine Neuausrichtung der Infrastruktur- und Mobilitätsplanung sind überfällig.
BVerfG. Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021. Rn 126
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2024) Bundesverkehrswegeplan 2030.
Umweltbundesamt (2023a) Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens. S. 293
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland e.V. (2023) Klima- und naturverträgliche Infrastruktur für die Mobilitätswende - Wie eine zukunftsfähige Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplanung gelingen kann. S. 12
Gehrs B, Niesel J, Welle T (2024) Klimaschutz gerät unter die Räder. S. 7
Heß F (2021) Rechtsgutachten. Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Straßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen.
Greenpeace e.V. (2023) Auf dem Abstellgleis. Wie europäische Staaten den klimafreundlichen Schienenverkehr systematisch vernachlässigten.
Zusammenfassung der Studie „Development of Transport Infrastructure in Europe:Exploring the shrinking and expansion of railways, motorways and airports” des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und T3 Transportation Think Tank
Bundesministerium für Digitales und Verkehr -BMDV (2023) Mehr Tempo bei Genehmigungsverfahren. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/107-wissing-genehmigungsverfahren.html?nn=12830
Duranton G, Turner MA (2011) The Fundamental Law of Road Congestion: Evidence from US Cities. American Economic Review 101:2616–2652.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2022) Erreichbarkeitsanalysen des BBSR.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (2016) Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen