Neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse – also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) sowie Motorräder, inkl. Hybride – sollen ab 2027 nicht mehr verkauft werden. Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor können weiter genutzt werden.
Der Verbrennungsmotor im Pkw- und LNF-Bereich hätte nur eine Zukunft mit regenerativen E-Fuels. Aber diese sind und bleiben ein sehr knappes und entsprechend teures Gut.2 6 Daher müssen sie in Bereichen eingesetzt werden, die nicht elektrifizierbar sind wie der Schiffs- und Flugverkehr und selbst hier werden sie Mangelware bleiben.7
Unter den emissionsfreien Alternativen entwickelt sich die Elektromobilität zu einer vollwertigen Alternative (fahrzeug- und infrastrukturseitig) und wird ab 2027 in technologischer und wirtschaftlicher Hinsicht vollständig konkurrenzfähig sein. Deshalb sollen ab diesem Zeitpunkt keine neuen Verbrennerfahrzeuge mehr auf den Markt gebracht werden.
Der Gesamtwirkungsgrad von E-Fuels – über die gesamte sogenannte Well-to-Wheel Umwandlungskette von der Energieherstellung bis zur Nutzung zur Fortbewegung des Fahrzeugs – beträgt 16-20%, der Rest geht verloren. Ein Elektroauto dagegen hat einen Gesamtwirkungsgrad von 77%.
Quelle: Transport and Environment (2020)
Batterieelektrische Fahrzeuge können die Gesamtemissionen über den Lebenszyklus (bestehend aus Produktion, Nutzung und Recycling) um knapp 90% gegenüber fossil betriebenen Verbrenner-Fahrzeugen senken, wenn sie mit grünem Strom fahren und um 65% mit dem aktuellen Strommix.
Quelle: Buberger et al. (2022)
Es kommen neue Batterien auf den Markt, wie z.B. Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien, die ohne kritische Rohstoffe wie Kobalt auskommen. Außerdem können weitere kritische Rohstoffe wie Grafit durch synthetisches Grafit ersetzt werden.
Quelle: Fichtner (2022)
Die EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller zum Recycling. Entsprechende Recyclingkapazitäten werden europaweit aufgebaut.
Quelle: ADAC (2023 e)
Aktuelle Batterieinnovationen hinsichtlich Chemie und Engineering (insbesondere aus China und USA) werden in den kommenden Jahren bereits Dimensionen von bis zu 1000 km Reichweite und 700 km Nachladen in 10-15 Minuten ermöglichen.
Quelle: CATL (2022)
Batterieelektrische Fahrzeuge werden ab 2027 im Anschaffungspreis konkurrenzfähig sein.
Quelle: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (2021)
Ein Verbrenner-Verkaufsstopp ist kein Produktionsverbot. Deutsche Hersteller exportieren 76 % ins Ausland.
Quelle: VDA (2023)
Rechtliche Grundlage
Auf EU-Ebene ist der “Verbrenner-Pkw-Stopp" für 2035 beschlossen, wobei die Mitgliedstaaten früher aussteigen können, wie sich aus dem Erwägungsgrund 31 der Verordnung 2023/851 ergibt. Ein deutscher “Verbrenner-Pkw-Stopp" sollte sich dabei möglichst eng an der EU-Verordnung orientieren, um Art. 193 AEUV zur Anwendung zu bringen, der national strengere Klimaschutzmaßnahmen ausdrücklich erlaubt. Kürzere nationale Umsetzungsfristen (2027 statt 2035) sind nach der EuGH-Rechtsprechung auch zulässig.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Aufgrund der zukünftigen erwarteten extremen Knappheit von regenerativen E-Fuels und der Priorität für nicht elektrifizierbare Bereiche wie Schiffs- und Luftverkehr dürfen E-Fuels im Pkw- und LNF-Bereich nur dafür genutzt werden werden, die Bestandsflotte mit Verbrennungsmotor bis zum Ende ihrer Lebensdauer nachhaltiger zu betreiben. In diesem Zusammenhang dürfen regenerative E-Fuels auch nicht als emissionsfreie Fahrzeuge angerechnet werden.
Als Alternative wird die Elektromobilität ab 2027 hinsichtlich Technik und Wirtschaftlichkeit vollkommen konkurrenzfähig sein, ergo hinsichtlich Reichweite, Ladedauer, Anschaffungspreis, Betriebskosten und Ladeinfrastruktur. Die Ausführungen im "Hintergrund" sollen das verdeutlichen. Aufgrund dieser zukünftigen Überlegenheit von Elektrofahrzeugen, sollen ab 2027 keine neuen Verbrennerfahrzeuge mehr auf den Markt gebracht werden.
Die deutsche Regelung würde in- und ausländische Hersteller massiv sanktionieren, die Kfz in Deutschland in Verkehr bringen, die einen höheren Emissionswert als 0 haben, sodass die Hersteller den Verkauf unterbinden werden. Um eine Umgehung der Regelung durch Kauf im Ausland und Import nach Deutschland zu verhindern, bedarf es analog zu Art. 2 Abs. 2 der EU-Verordnung 2019/631 der Verpflichtung, dass ein Kfz innerhalb von 3 Monaten nach Erstzulassung nicht in einem Staat zugelassen werden darf, der 0 Emissionen vorsieht; diesen Zusatz können die Hersteller einfach in ihre Kaufverträge aufnehmen. Zudem darf die deutsche Regelung die Interessen der Hersteller nicht völlig ausblenden. Die Verhältnismäßigkeit sollte etwa (wie auf EU-Ebene) über Ausnahmeregelungen in Härtefällen sichergestellt werden.
Siehe zur Abwägung und zu Vorschlägen für die Ausgestaltung der nationalen Regelung das Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held.12
Hintergrund
Anfang 2024 haben Elektrofahrzeuge bereits eine ausreichende Reichweite und akzeptable Ladezeiten erreicht - für die Kompaktklasse 450 km Reichweite, Nachladen 350 km in 30 Minuten.14 13 Mit Blick auf 2027 verdeutlichen aktuelle Batterieinnovationen, dass in den kommenden Jahren bereits Dimensionen von bis zu 1000 km Reichweite und 700 km Nachladen in 10-15 Minuten möglich sein werden.10 11 21 Deutliche Optimierung der Performance bei Minusgraden im Winter ist auch in Sicht.13 33
Die Preise für Elektrofahrzeuge sinken durch Skaleneffekte und wachsenden Wettbewerb, was zu einem Preiskampf führt.17 18 19 20 Bis 2027 wird Kostenparität mit Verbrenner-Pkw erwartet.2
Die Betriebsphase ist bereits jetzt wirtschaftlicher, da Elektrofahrzeuge trotz höherer Stromkosten durch ihre deutlich höhere Effizienz günstiger sind. Mit einem Strompreis von 0,4-0,5 €/kWh an öffentlichen Ladesäulen 24 25 und maximal 0,44 €/kWh im entstehenden Deutschlandnetz (https://www.deutschlandnetz.de/), sind die Betriebskosten niedriger als bei Verbrennern. Der Betriebskostenvorteil steigt durch günstiges Laden zuhause sowie die geringeren Wartungskosten und steigenden CO2- und damit Kraftstoffpreise.
Bedingung für den Erfolg von Elektromobilität ist zudem eine Schnelladeinfrastruktur, die gegenwärtig EU-weit entlang der wichtigsten Verkehrskorridore errichtet wird. Laut EU Verordnung 2023/1804 sollen bis 2025 Schnellladepunkte für Pkw und LNF mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW alle 60 km entstehen. In deutschen Städten und im ländlichen Raum ist die Dichte gegenwärtig noch zu gering 26, aber 1) die Privatwirtschaft investiert bereits aus Eigeninitiative, 2) große Tankstellenbetreiber werden verpflichtet bis Ende 2027 ihre Tankstellen mit mindestens einem Schnellladepunkt auszustatten (mit mindestens 150 kW), was rund 9.000 zusätzliche Schnelllademöglichkeiten an zwei Drittel aller Tankstellen schafft29 und 3) werden rund 1.000 Schnellladeparks mit 9.000 Ladepunkten (mit mindestens 200 kW) lückenfüllend entstehen bis Ende 2026 im Rahmen des Deutschlandnetzes vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dabei wird auch die Abrechnung nutzungsfreundlich ausgestaltet. Europaweit werden ebenfalls Schnellladepunkte in Städten und im ländlichen Raum errichtet.31 32
Potentiale
Die Bereitstellung eines klaren Rahmens für emissionsfreie Mobilität ermöglicht der Automobilindustrie Planungssicherheit und einen entsprechenden Fokus. Das ist wichtig im Elektromobilitätswettstreit mit USA und China und trägt somit zur Absatzsteigerung für deutsche Exportprodukte bei. Es werden im Jahr 2030 40 Mio. elektrische Pkw Weltmarktabsatz erwartet. Nachgelagerte indirekte Förderung könnte zudem die heimische Produktion wichtiger Komponenten wie Batterien, Motoren und Halbleiter stärken.
Quelle: Welt (2024)
Anbieter fossiler Kraftstoffe müssen steigende Quoten an erneuerbaren Energien erfüllen. Dafür können sie im Rahmen des sogenannten THG-Quotenhandels die zertifizierte Nutzung erneuerbarer Energie an anderer Stelle für sich anrechnen, indem sie die Zertifikate kaufen. Betreiber von öffentlichen bis nicht-öffentlichen Ladepunkten können sich die Strommengen, die in einem Jahr eingesetzt wurden, vom Umweltbundesamt (UBA) bescheinigen lassen. Die Bescheinigungen können sie dann an die quotenverpflichteten Anbieter veräußern. Für private E-Autobesitzer:innen gibt es das sogenannte Pooling, bei dem ein Zwischenhändler eingeschaltet wird.
Quelle: BMUV
Beim bidirektionalen Laden fließt Strom aus den Elektrofahrzeugen zurück ins Netz. Das kann mit KI intelligent gesteuert werden, sodass alle Elektrofahrzeuge immer genug Energie für ihre Nutzung haben. Dies wird einen Beitrag zur Netzstabilität leisten.
Quelle: Quaschning (2024)
Risiken
Aufgrund der klimafreundlichen Wahrnehmung von Elektrofahrzeugen werden mehr Fahrten damit gemacht und weniger häufig auf alternative Transportmittel wie Fahrrad, ÖPNV und Bahn gewechselt. Verstärkt wird diese Wirkung durch die geringen Kosten pro gefahrene Kilometer von Elektrofahrzeugen.
Quelle: Langbroek et al (2017)
Die Stromversorgung der Elektrofahrzeuge, insbesondere beim Laden an heimischen Ladestellen, stellt die Verteilnetze (verstärkt den Niederspannungsteil) vor Herausforderungen. Bei vielen gleichzeitig ladenden Elektrofahrzeuge wird das Netz verstärkt belastet und die Leistungsfähigkeit des Ladens kann reduziert werden.
Netzbetreiber sollten - um eine hohe Netzzuverlässigkeit zu gewährleisten - in Zukunft entsprechende Maßnahmen ergreifen: Netzausbau, kontrolliertes Laden unterstützen (z.B. wenn viel Solarstrom im Netz ist) und/oder Installation von stationären Batteriespeichern.
Zudem werden bidirektionales Laden und intelligente Netze das Problem entschärfen (siehe Potentiale).
Quelle: Held et al. (2019)
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Pläne angekündigt, die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge zu beschleunigen, indem für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge mit CO2-Emissionen ein Ausstiegsdatum vor 2035 festgelegt wird (EU-Verordnung 2023/851, Erwägungsgrund 31). Darunter sind z. B. Schweden, Irland und Niederlande mit 2030 als Zieljahr.
Allen voran geht Norwegen: Hier gilt ein Stopp für Verbrenner bereits ab 2025.
Buberger, Johannes / Kersten, Anton / Kuder, Manuel et al. (2022): Total CO2-equivalent life-cycle emissions from commercially available passenger cars. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews.
Die Autoren wenden Lifecycle Assessment (LCA) an, um die Gesamtemissionen während des Lebenszyklus (Herstellung, Betrieb und Recycling) von Pkw zu vergleichen. Kernergebnis ist, dass trotz der höheren Produktionsemssionen die Gesamtemissionen über einen Lebensyklus von 230.000 km bei Verwendung von elektrischer Energie (gem. Strommix) 60% geringer ausfallen, bei Verwendung erneuerbarer Energien sogar mehr als 85%.
Transport & Environment (2021): Alternative Antriebsstoffe: Fokus E-Fuels. Potenziale und Risiken aus der Nachhaltigkeitsperspektive. Herausgeber: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung, Ausschussdrucksache 19(26)117.
Die Quelle zeigt Potenziale und Risiken von E-Fuels, insbesondere unter Betrachtung der Emissionen des derzeitigen Strommix und seiner CO2-Emissionen. Es wird darüber hinaus betrachtet, wieviel zusätzliche erneuerbare Stromproduktion für einen Anteil der E-Fuels von 5% am Energiebedarf des Straßenverkehrs bedeutet. Fazit ist, dass Elektrofahrzeuge (direkte Elektrifizierung) bereits heute Emissionen reduzieren und in Zukunft ökonomisch und ökologisch günstiger sein werden.
Langbroek, Joram H.M. / Franklin, Joel P. / Susilo, Yusak O. (2017): Electric vehicle users and their travel patterns in Greater Stockholm. In: Transportation Research Part D: Transport and Environment.
Held, Lukas / Märtz, Alexandra / Krohn, Dominik et al. (2019): The influence of electric vehicle charging on low voltage grids with characteristics typical for Germany. In:
World electric vehicle journal.
Welt (2024): Grafik: Globaler E-Auto-Absatz bis 2035
Ueckerdt, Falko / Bauer, Christian / Dirnaichner, Alois et al. (2021): Potential and risks of hydrogen-based e-fuels in climate change mitigation. In: Nature Climate Change.
PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, 2023): E-Fuels wahrscheinlich noch lange knapp: PIK Analyse-Papier.
BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022): Klimaschutz in Zahlen. Aktuelle Emissionstrends und Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. S. 35.
Transport and Environment (2020): Electrofuels? Yes, we can … if we’re efficient. Decarbonising the EU’s transport sector with renewable electricity and electrofuels. S. 29.
Fichtner, Maximilian (2022): Recent Research and Progress in Batteries for Electric Vehicles. In: Batteries & Supercaps.
CATL (2022): CATL launches CTP 3.0 battery “Qilin,” achieves the highest integration level in the world.
Becker Büttner Held (2021): Gutachten. Europa- und verfassungsrechtliche Fragestellungen bzgl. ausgewählter klimapolitischer Instrumente im Verkehrssektor. Im Auftrag von: Stiftung Denkfabrik Klimaneutralität. S. 77 ff.
ADAC (2024 a): Elektroauto im Dauertest: Der VW ID.3 überzeugt nach 100.000 Kilometern.
ADAC (2023 a): Test VW ID.3: So viel besser ist er seit dem Facelift.
ADAC (2023 b): Schnellladen Elektroauto: Die besten Modelle für die Langstrecke.
EnBW (2023): Tesla: Was wir über Model 2 und Model Q wissen.
ADAC (2024 b): BYD Dolphin: ID.3-Konkurrent zum günstigen Preis.
Autozeitung (2023): Das kostet der ID.3-Gegner.
Auto Bild (2024 a): China dominiert den E-Auto-Weltmarkt.
Amprius (2023): The All-New Amprius 500 Wh/kg Battery Platform is Here.
ADAC (2024 c): Tanken: Benzinpreis stagniert, Dieselpreis sinkt.
Quaschning, Volker (2019): Abzocke an der Ladesäule?
ADAC (2023 c): Ladestationen für Elektroautos: Anbieter und Kosten im Vergleich.
Auto Bild (2024 b): So viel kostet das Elektroauto-Laden an öffentlichen Ladestationen.
ADAC (2023 d): Fakten zur Elektromobilität: Das sind die Vor- und Nachteile.
auto motor und sport (2023): Die Ausstiegs-Fahrpläne der EU- und anderer Länder.
Immer mehr Nationen weltweit planen Verbrenner-Verbote. Während sich die EU auf einen Ausstieg bis 2035 geeinigt hat, haben andere Länder und Regionen der Welt straffere oder lockerere Zeitpläne. Eine Übersicht.
ICCT (International Council on Clean Transportation, 2021 b): Regulatory design elements: Phase-out targets for combustion engine vehicles.
Heise online (2024): E-Mobilität: Tankstellen sollen Schnellladepunkte einrichten.
Erakca, Merve / Pinto Bautista, Sebastián / Moghaddas, Samineh et al (2023): Closing gaps in LCA of lithium-ion batteries: LCA of lab-scale cell production with new primary data. In: Journal of Cleaner Production.
Handelsblatt (2023): Jolt Energy will Stromtankstellen in die Städte bringen.
BayStartUp (2023): Disruption in der Ladesäulentechnologie. CleanTech-Startup Numbat aus Kempten erhält dreistelliges Millioneninvestment.
South China Morning Post (2024): Chinese scientists produce a powerful winter-proof lithium battery.
Quaschning (2024): Quaschning erklärt: #eautos als #stromspeicher
ADAC (2023 e): Elektroauto-Akkus: So funktioniert das Recycling.
ADAC (2023 f): Checkliste für den privaten Autoverkauf: Daran sollten Sie denken.
Export. In diese Länder wurden 2022 insgesamt 2.647.622 Pkw exportiert.
BMUV: Fragen und Antworten zur Anrechnung von Strom in Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Pläne angekündigt, die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge zu beschleunigen, indem für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge mit CO2-Emissionen ein Ausstiegsdatum vor 2035 festgelegt wird (EU-Verordnung 2023/851, Erwägungsgrund 31). Darunter sind z. B. Schweden, Irland und Niederlande mit 2030 als Zieljahr.
Allen voran geht Norwegen: Hier gilt ein Stopp für Verbrenner bereits ab 2025.
Buberger, Johannes / Kersten, Anton / Kuder, Manuel et al. (2022): Total CO2-equivalent life-cycle emissions from commercially available passenger cars. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews.
Die Autoren wenden Lifecycle Assessment (LCA) an, um die Gesamtemissionen während des Lebenszyklus (Herstellung, Betrieb und Recycling) von Pkw zu vergleichen. Kernergebnis ist, dass trotz der höheren Produktionsemssionen die Gesamtemissionen über einen Lebensyklus von 230.000 km bei Verwendung von elektrischer Energie (gem. Strommix) 60% geringer ausfallen, bei Verwendung erneuerbarer Energien sogar mehr als 85%.
Transport & Environment (2021): Alternative Antriebsstoffe: Fokus E-Fuels. Potenziale und Risiken aus der Nachhaltigkeitsperspektive. Herausgeber: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung, Ausschussdrucksache 19(26)117.
Die Quelle zeigt Potenziale und Risiken von E-Fuels, insbesondere unter Betrachtung der Emissionen des derzeitigen Strommix und seiner CO2-Emissionen. Es wird darüber hinaus betrachtet, wieviel zusätzliche erneuerbare Stromproduktion für einen Anteil der E-Fuels von 5% am Energiebedarf des Straßenverkehrs bedeutet. Fazit ist, dass Elektrofahrzeuge (direkte Elektrifizierung) bereits heute Emissionen reduzieren und in Zukunft ökonomisch und ökologisch günstiger sein werden.
Langbroek, Joram H.M. / Franklin, Joel P. / Susilo, Yusak O. (2017): Electric vehicle users and their travel patterns in Greater Stockholm. In: Transportation Research Part D: Transport and Environment.
Held, Lukas / Märtz, Alexandra / Krohn, Dominik et al. (2019): The influence of electric vehicle charging on low voltage grids with characteristics typical for Germany. In:
World electric vehicle journal.
Welt (2024): Grafik: Globaler E-Auto-Absatz bis 2035
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BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022): Klimaschutz in Zahlen. Aktuelle Emissionstrends und Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. S. 35.
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ADAC (2024 a): Elektroauto im Dauertest: Der VW ID.3 überzeugt nach 100.000 Kilometern.
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Immer mehr Nationen weltweit planen Verbrenner-Verbote. Während sich die EU auf einen Ausstieg bis 2035 geeinigt hat, haben andere Länder und Regionen der Welt straffere oder lockerere Zeitpläne. Eine Übersicht.
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South China Morning Post (2024): Chinese scientists produce a powerful winter-proof lithium battery.
Quaschning (2024): Quaschning erklärt: #eautos als #stromspeicher
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Export. In diese Länder wurden 2022 insgesamt 2.647.622 Pkw exportiert.
BMUV: Fragen und Antworten zur Anrechnung von Strom in Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote.
Zuständige Bundesminister:innen
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