Es soll ein bundesweiter Aufgabenträger geschaffen werden, vergleichbar mit den Aufgabenträgern des ÖPNV, der die Verantwortung für den Eisenbahnverkehr auf weniger bedienten Strecken und in unterversorgten Gebieten übernimmt. Dieser Aufgabenträger soll im Sinne der Daseinsvorsorge agieren und gemeinwirtschaftliche Leistungen sicherstellen.
Der Fernverkehr findet in Deutschland aktuell vollständig eigenwirtschaftlich statt, d.h. er finanziert sich selbst. Unwirtschaftliche Strecken, die meist in ländlichen Gebieten liegen, werden entsprechend nicht bedient. So haben 220 Städte - und damit 5,5 Millionen Menschen - seit 1996 ihre Fernverkehrsanbindung verloren.1 Das steht im Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung, eine umfassende Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu erreichen. Daher braucht es einen bundesweiten Aufgabenträger. Dieser wurde bereits wiederholt von den Bundesländern gefordert.2 Nicht zuletzt ist Deutschland der einzige Mitgliedsstaat der EU, in dem ein solcher Aufgabenträger nicht existiert 3; die Einrichtung wäre damit eine Anpassung an den europäischen Standard.
Seit 1996 haben 220 Städte ihre Fernverkehrsanbindung verloren. Bei weiteren 122 Städten hat sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge mehr als halbiert.
Quelle: BT (2018)
Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem es keinen bundesweiten Aufgabenträger gibt, der dafür sorgt, dass ländliche Regionen flächendeckend gut an den Fernverkehr angebunden sind.
Quelle: Europäische Komission 2019)
Rechtliche Grundlage
Die Schaffung eines bundesweiten öffentlichen Aufgabenträgers entspricht dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus Art. 87e Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bereich der öffentlichen Mobilitätsangebote.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Der bundesweiter Aufgabenträger soll als unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstellt werden. Er ist vollständig unabhängig von bestehenden Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen. Er kann auch in das BMDV eingegliedert werden, die den Fahrplan für den Deutschlandtakt entwirft, oder sollte mit dieser zumindest alle Daten reibungslos teilen können.
Der Aufgabenträger
1) identifiziert unterversorgte Strecken sowie Orte, die reaktiviert oder neu angeschlossen werden müssen,
2) bestimmt den Zielfahrplan und legt den Mindest-Leistungsumfang fest (inkl. Nachtzüge als Ersatz für Kurz- und Mittelstreckenflüge),
3) beauftragt Eisenbahnverkehrsunternehmen, diese Leistungen im Rahmen einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß der Verordnung i. S. d. VO (EG) 1370/2007 über einen längeren Zeitraum zu erbringen3. Dabei erhalten die Eisenbahnverkehrsunternehmen garantierte Preise vom Aufgabenträger, sodass sie nicht auf die vermutlich unzureichenden Fahrgeldeinnahmen angewiesen sind. Diese Verluste dürfen nach Einschätzung des Aufgabenträgers gemacht werden. Die Finanzierung erfolgt als gemeinwirtschaftliche Leistung. Die Fahrgastpreise sollen dabei nicht höher sein als auf eigenwirtschaftlich betriebenen Strecken und attraktiv im Vergleich zu Flugzeug und Pkw sein.
4) Nicht zuletzt plant und finanziert der Aufgabenträger den notwendigen Ausbau der Infrastruktur bei Linienverlängerungen in weniger bediente Regionen.
BT (Deutscher Bundestag, 2018): Drucksache 19/2074. Gesetzentwurf des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz – SPFVG). S. 7.
BR (Bundesrat, 2016): Drucksache 745/16. Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen. Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)
KCW GmbH (2019): Der Deutschlandtakt. Bewertung von Organisationsvarianten zur Umsetzung eines flächendeckenden Taktfahrplans. S. 26ff
Europäische Komission ( 2019): Commission Staff Working Document. Accompanying The Document: Report From The Commission To The European Parliament And The Council. Sixth Report On Monitoring Development Of The Rail Market [COM(2019) 51 Final], S. 79
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
BT (Deutscher Bundestag, 2018): Drucksache 19/2074. Gesetzentwurf des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz – SPFVG). S. 7.
BR (Bundesrat, 2016): Drucksache 745/16. Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen. Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)
KCW GmbH (2019): Der Deutschlandtakt. Bewertung von Organisationsvarianten zur Umsetzung eines flächendeckenden Taktfahrplans. S. 26ff
Europäische Komission ( 2019): Commission Staff Working Document. Accompanying The Document: Report From The Commission To The European Parliament And The Council. Sixth Report On Monitoring Development Of The Rail Market [COM(2019) 51 Final], S. 79
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen