Wie in anderen Bereichen ist auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine Infrastrukturplanung erforderlich, für die eine Energieausbauagentur eingerichtet werden könnte. Eine Agentur kann durch die räumliche Koordination des Ausbaus einen wesentlichen Beitrag zu einer flächendeckenden und stabilen Energieversorgung leisten.
Die Einrichtung einer staatlichen Energieausbauagentur erweist sich als unerlässlich, um die Ausschreibungen für Erneuerbare Energien entsprechend der verfügbaren Kapazitäten zu steuern und abrupte Schwankungen in der Geschäftsentwicklung der Unternehmen zu vermeiden. Eine solche Planung erfordert eine unabhängige staatliche Infrastrukturplanung, die frei von finanziellen Interessen agiert. Die konkrete Umsetzung der Projekte erfolgt über Ausschreibungsverfahren, die von einem staatlich eingerichteten Generationsgerechtigkeitsfonds finanziert werden, der damit als Eigentümer der Anlagen fungiert. In dieser Funktion übernimmt die Energieausbauagentur im Auftrag des Generationengerechtigkeitsfonds die Errichtung, den Betrieb und die Wartung der Anlagen, um eine langfristige und nachhaltige Energieinfrastruktur zu gewährleisten. Dies stellt eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge dar, die von einer zentralen Institution gesteuert und mit marktwirtschaftlichen Instrumenten umgesetzt werden soll.
Es gibt eine staatliche Infrastrukturplanung für Fernstraßen, die eine Strategie bis 2030 plant.
Quelle: Bundesverkehrswegeplan 2030
Eine koordinierte Ausbauplanung ist bei Erzeugung, Speichern und Infrastruktur notwendig.
Koordination ist essenziell, um Verteilungsprobleme bei der Energietransformation zu verhindern.
Quelle: Benz, A. (2019)
Rechtliche Grundlage
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Gleichzeitig ist es notwendig, die Ausschreibungen zu reduzieren, wenn ausreichend Kapazitäten für Erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, um abrupte Einbrüche in der Geschäftsentwicklung der beteiligten Unternehmen zu vermeiden. Diese Planung erfordert eine staatliche Infrastrukturplanung, die keine finanziellen Interessen an dem Projekt verfolgt. Die konkrete Umsetzung der Projekte erfolgt über Ausschreibungsverfahren, die von einem staatlich eingerichteten Generationengerechtigkeitsfond finanziert wird, der damit Eigentümer der Anlagen wird. Im Auftrag und im Namen des Generationengerechtigkeitsfonds übernimmt die Energieausbauagentur die Aufgabe, die Anlagen zu errichten, zu betreiben und instand zu halten. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die von einer zentralen Institution gesteuert und mit marktwirtschaftlichen Instrumenten umgesetzt werden soll.
Diese Institution hat die Aufgaben:
- die Energiebedarfs und -erzeugungsplanung zu erstellen
- parallel dazu die Koordination der Netzentwicklungsplanung zu übernehmen
- korrespondierende Ausbauziele pro Kommune festzulegen
- Monitoring der verschiedenen Planungsschritte sowie
- die Ausschreibungsverfahren vorzunehmen.
Potentiale
Mit Hilfe der Energieausbauagentur kann die dringend notwendige Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgen.
Quelle: Benz, A. (2019)
Die koordinierende Agentur hat die Übersicht über den lokalen Ausbaubedarf und kann entsprechend agieren.
Quelle: Leopoldina (2022)
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung,Leonard, G. et al. (2021). 100 Prozent erneuerbare Energien für Deutschland: Koordinierte Ausbauplanung notwendig
Benz, A. (2019). Der moderne Staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Koordination der Energiepolitik im deutschen Bundesstaat
Leopoldina (2022). Stellungnahme Wie kann der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie beschleunigt werden?, S. 82.
Ohlhorst, D. et al. (2013). Energiewende als Herausforderung der Koordination im Mehrebenensystem, Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis 22. Jg., Heft 2, Juli 2013, S. 48
Bundesverkehrswegeplan 2030, Bundesverkehrsministerium, 2022
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 189
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung,Leonard, G. et al. (2021). 100 Prozent erneuerbare Energien für Deutschland: Koordinierte Ausbauplanung notwendig
Benz, A. (2019). Der moderne Staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Koordination der Energiepolitik im deutschen Bundesstaat
Leopoldina (2022). Stellungnahme Wie kann der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie beschleunigt werden?, S. 82.
Ohlhorst, D. et al. (2013). Energiewende als Herausforderung der Koordination im Mehrebenensystem, Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis 22. Jg., Heft 2, Juli 2013, S. 48
Bundesverkehrswegeplan 2030, Bundesverkehrsministerium, 2022
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 189
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen