Um die Stockung der Energiewende zu überwinden, sollten verbindliche regionale Ausbauziele festgelegt und bedarfsorientierte Erzeugungspläne erstellt werden, die auf umfassenden Potenzialanalysen basieren. Die Energieausbauagentur, oder eine andere staatliche Stelle, muss diese Pläne entwickeln und ihre Umsetzung auf nachgelagerten Entscheidungsebenen unterstützen, um die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
Die bedarfsorientierte Erstellung von Erzeugungsplänen ermöglicht eine präzise und effiziente Nutzung der verfügbaren Flächenpotenziale für erneuerbare Energien, indem sie die Planung auf die tatsächlichen Erfordernisse ausrichtet. Durch die Festlegung verbindlicher regionaler Ausbauziele wird ein klarer Rahmen geschaffen, der eine kohärente und zielgerichtete Umsetzung der Energiewende auf lokaler und regionaler Ebene ermöglicht.
Anfang 2023 wurde ein Ausbauziel von 2% der Fläche bis 2032 für Windkraftanlagen festgesetzt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2023)
Die Koordination unterstützt die kommunalen Akteure im gemeinsamen Handeln.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Zur Realisierung dieses Ausbaubedarfs ermittelt die EEA unter Einbeziehung dezentralen Wissens auf Länder- und kommunaler Ebene Flächenpotenziale jeder Kommune für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen, die sodann in kommunenscharfe Stromerzeugungspotenziale übersetzt werden. Ausgehend vom zuvor ermittelten bundesweiten Ausbaubedarf an Erneuerbare-Energien-Anlagen werden im nächsten Schritt auf Basis dieser Erzeugungspotenziale von der EEA konkrete Strommengenziele und Zwischenziele für jede einzelne Kommune festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in einem nationalen Zubauplan. Sowohl die Prognose des Gesamtenergiebedarfs als auch der Zubauplan werden alle zwei Jahre aktualisiert. Die verbindlichen regionalen Ausbauziele für Erneuerbare Energien werden somit in einem nationalen Zubauplan festgelegt, der auch klare Vorgaben für die Umsetzung der Energiewende auf lokaler und regionaler Ebene enthält. Die bedarfsorientierte Erstellung von Ausbauplänen ermöglicht die effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Bedürfnisse. Zudem unterstützt die Agentur lokale Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten, um einen reibungslosen Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu gewährleisten.
Potentiale
Oft ist es ratsam und erforderlich, dass Gemeinden Partnerschaften eingehen, um Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen umzusetzen. Dabei kann die EEA unterstützen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Windenergie-an-Land-Gesetz, 2023, zuletzt zugegriffen am 23.02.2024
Deutsches Institut für Urbanistik, Hagelstange, J. et al. (2021). Klimaschutz, erneuerbare Energien und Klimaanpassung in Kommunen, S. 15
Reutter, F., et al. (2022). Flächenziele für die Windenergie: Wie zielführend ist das neue Wind-an-Land-Gesetz?, Wirtschaftsdienst, 102(9), 703-708, 707
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 189
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Windenergie-an-Land-Gesetz, 2023, zuletzt zugegriffen am 23.02.2024
Deutsches Institut für Urbanistik, Hagelstange, J. et al. (2021). Klimaschutz, erneuerbare Energien und Klimaanpassung in Kommunen, S. 15
Reutter, F., et al. (2022). Flächenziele für die Windenergie: Wie zielführend ist das neue Wind-an-Land-Gesetz?, Wirtschaftsdienst, 102(9), 703-708, 707
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 189
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen