Die Genehmigungsfiktion ist ein rechtliches Instrument, um die Verfahrensdauer für die Genehmigung von Windenergieanlagen deutlich zu verkürzen und damit den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Sie besagt, dass ein Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage automatisch als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist - 8 Wochen für Projekte mit bis zu 6 Anlagen und 22 Wochen für Projekte mit mehr als 6 Anlagen - eine Entscheidung getroffen hat.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Planungssicherheit für Investoren und Projektträger zu erhöhen, indem sie die Behörden motiviert, Anträge zügiger zu bearbeiten und Verzögerungen zu vermeiden.
Von der Beantragung der Anlagen bei der Genehmigungsbehörde dauert im Schnitt vier Jahre , bis mit den Windturbinen der erste Strom erzeugt werden kann.
Quelle: Jürgen Quentin (2023)
Für Verfahren zur Genehmigung von Solaranlagen mit einer Kapazität von höchstens 50 kW besteht bereits eine Genehmigungsfiktion.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Durch die Implementierung der Genehmigungsfiktion wird der Genehmigungsprozess für Windkraftprojekte nicht nur vereinfacht, sondern auch beschleunigt, was eine schnelle und effiziente Umsetzung von Windenergieprojekten ermöglicht. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da die derzeitigen langen Verfahrenszeiten aufgrund komplexer behördlicher Anforderungen und umfassender Umweltprüfungen zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung führen. Die Einführung dieser Regelung schafft somit nicht nur Planungssicherheit für die Vorhabenträger, sondern trägt auch maßgeblich zur Beschleunigung der Energiewende in Deutschland bei, indem sie den Weg für eine zügigere Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien ebnet.
Hintergrund
Die Genehmigungsfiktion bei Windkraftanlagen ist eine Reaktion auf die zunehmend kritische Situation im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland, wo der Ausbau der Windenergie trotz des hohen Potenzials und der dringenden Notwendigkeit zur Erreichung der Klimaziele ins Stocken geraten ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erkenntnis, dass die langen Genehmigungsverfahren eines der größten Hindernisse für den schnellen Ausbau der Windkraft darstellen. Die komplexen und zeitintensiven Prozesse, die jede Errichtung einer Windenergieanlage begleiten, führen zu signifikanten Verzögerungen und Unsicherheiten bei den Projektträgern. Diese Situation ist besonders problematisch, da Deutschland im internationalen Vergleich Gefahr läuft, zurückzufallen und die selbst gesetzten Klimaziele zu verfehlen.
Potentiale
Die Verfahrensdauer kann mit Hilfe der Genehmigungsfiktion deutlich reduziert werden.
Quelle: Jannis Broscheit (2016)
Risiken
Eine Genehmigungsfiktion im Bereich des europäischen Umweltrechts erscheint problematisch, da das EU-Recht und der Europäische Gerichtshof vor der Errichtung von Anlagen eine behördliche Prüfung der relevanten Umweltaspekte verlangen, insbesondere im Rahmen des UVP-Rechts, des Artenschutzrechts, des Wasserrechts etc. Durch eine Fiktion würde diese Prüfung entfallen. Derzeit besteht eine Ausnahmeregelung auf der Grundlage einer Dringlichkeitsverordnung, die beibehalten werden sollte.
Die Genehmigungsfiktion birgt das Risiko, dass eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung beeinträchtigt wird, da keine Nachforderungen aufgrund von Einwendungen sein könnten. Zudem könnte das Verfahren ins Stocken geraten, wenn während der Prüfung zusätzlicher Informationsbedarf entsteht. Die Nachforderung von Unterlagen erscheint als mildere Alternative zur Ablehnung des Antrags oder der Auferlegung schwerwiegender Nebenbestimmungen aufgrund eines unklaren Sachverhalts. Ein Prüfausfall ist auch im Kontext der Prüfpflichten nach dem europäischen Umweltrecht problematisch.
Quelle: Agora Energiewende (2022)
Aufgrund der fehlenden vorherigen Beteiligung werden die Anliegen anderer in geringerem Maße beachtet, weshalb die Möglichkeit von Klagen erhöht wird. Diese könnten aufgrund des schnellen Prozesses auch häufiger erfolgreich sein.
Quelle: Jannis Broscheit (2016)
Da keine vollständige Prüfung durchgeführt wird, besteht ein erhöhtes Risiko der Missachtung von Naturschutzrecht.
Quelle: Jannis Broscheit (2016)
Stiftung Klimaneutralität. Bringewat/Scharfenstein (2022) Entwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz, Ein Vorschlag der Stiftung Klimaneutralität, S. 9.
Stiftung Umweltenergierecht (2022) Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen, S. 55.
Stiftung Klimaneutralität
(2021) Genehmigungsverfahren beschleunigen mit einem Windenergie-an-Land-Gesetz
, S. 3.
Agora Energiewende, Energiesicherheit und Klimaschutz vereinen - Maßnahmen für den Weg aus der fossilen Energiekrise, Juni 2022, S. 28.
Jannis Broscheit (2016). Rechtswirkungen von Genehmigungsfiktionen im Öffentlichen Recht, Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1312
Jürgen Quentin, Fachagentur Windenergie an Land, Typische Verfahrenslauf zeiten von Windenergieprojekten, Typische Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten, 2023.
Art. 4 Abs. 3 der Verordnung(EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energie
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Stiftung Klimaneutralität. Bringewat/Scharfenstein (2022) Entwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz, Ein Vorschlag der Stiftung Klimaneutralität, S. 9.
Stiftung Umweltenergierecht (2022) Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen, S. 55.
Stiftung Klimaneutralität
(2021) Genehmigungsverfahren beschleunigen mit einem Windenergie-an-Land-Gesetz
, S. 3.
Agora Energiewende, Energiesicherheit und Klimaschutz vereinen - Maßnahmen für den Weg aus der fossilen Energiekrise, Juni 2022, S. 28.
Jannis Broscheit (2016). Rechtswirkungen von Genehmigungsfiktionen im Öffentlichen Recht, Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1312
Jürgen Quentin, Fachagentur Windenergie an Land, Typische Verfahrenslauf zeiten von Windenergieprojekten, Typische Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten, 2023.
Art. 4 Abs. 3 der Verordnung(EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energie
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen