Um die Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen, ist eine bundesweit einheitliche finanzielle Beteiligung der Kommunen durch Sonderabgaben von Betreibern wie z.B. Windkraft- und großen Photovoltaikanlagen vorgesehen. Diese Regelung sieht einmalige und laufende Zahlungen vor, die direkt den betroffenen Kommunen zugute kommen und deren Verwendung flexibel gestaltet werden kann, um die regionale Akzeptanz und Unterstützung zu stärken.
Die Einführung einer Sonderabgabe für die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten stärkt die lokale Akzeptanz und fördert einen gerechteren Nutzenausgleich zwischen Energieproduzenten und den von den Anlagen betroffenen Gemeinden. Durch bundesweit einheitliche Regelungen werden Regelungsflickenteppiche und damit verbundene Wettbewerbsunterschiede zwischen den Bundesländern vermieden, was zu einer faireren und transparenteren Verteilung der Einnahmen führt. Zudem ermöglicht die zweckgebundene Verwendung der eingenommenen Mittel eine gezielte Unterstützung lokaler Projekte und Bedürfnisse, was die regionale Entwicklung und das Engagement für die Energiewende vorantreibt.
Gemäß § 6 Absatz 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 sollen Windkraftanlagenbetreiber einen Betrag an die betroffenen Gemeinden zahlen. Dies ist allerdings eine freiwillige Entscheidung.
Quelle: EEG 2023
In Brandenburg haben betroffene Gemeinden einen Anspruch auf die jährliche Zahlung einer Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro.
In einer Umfrage, die im Auftrag der Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) durchgeführt wurde, äußerten sechs von zehn Befragten in Bayern ihre Zustimmung zum Bau von Windkraftanlagen in ihrer Gemeinde, sofern diese finanzielle Vorteile daraus ziehen würde.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Einführung einer Sonderabgabe für Betreiber von neuen Windenergieanlagen und potenziell großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgesehen, zielt darauf ab, eine gerechte und direkte finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der erneuerbaren Energieprojekte zu ermöglichen. Diese Sonderabgabe soll sowohl eine Einmalzahlung bei Inbetriebnahme der Anlage, basierend auf der Höhe und installierten Leistung der Anlage, als auch laufende Zahlungen umfassen, die sich nicht nach der tatsächlich produzierten Strommenge, sondern nach dem potenziellen Ertrag der Anlage richten. Diese strukturierte finanzielle Beteiligung fördert nicht nur die lokale Akzeptanz und Unterstützung für erneuerbare Energieprojekte, sondern trägt auch zu einer gleichmäßigeren Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile bei und minimiert soziale Verwerfungen. Darüber hinaus sollen klare Regelungen zur zweckgebundenen Verwendung der eingenommenen Mittel die Kommunen in die Lage versetzen, die erhaltenen Gelder gemäß lokalen Bedürfnissen und Prioritäten effektiv einzusetzen, während eine Länderöffnungsklausel den Bundesländern ermöglicht, spezifische Anforderungen und Regelungen zu implementieren, um den regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Potentiale
Mit Hilfe der Sonderabgabe können kommunale Projekte umgesetzt werden, die die Vorteile von Windkraftanlagen weiter hervorheben. Diese Vorteile müssen jedoch gut kommuniziert werden.
Die Gemeinden sind auch für die Bauleitplanung auf ihrem Gebiet zuständig. Daher kann ein finanzieller Anreiz die Gemeinden dazu bewegen, die für den Ausbau notwendigen Planungen voranzutreiben. Möglicherweise können sogar Stellen geschaffen werden, um die Planungsverfahren zu beschleunigen.
Kommunale Entscheidungsträger sehen die Vorteile für ihren Zuständigkeitsbereich und beeinflussen die Parteipolitik zugunsten eines beschleunigten Ausbaus von Windkraftanlagen.
Risiken
Durch die Zahlungen an die Kommunen entstehen den Investoren höhere Kosten, was die Rentabilität der Projekte mindert. Einerseits werden dadurch Mittel gebunden, die sonst für andere Investitionen zur Verfügung stünden. Andererseits könnten Investoren auf andere Regionen ausweichen oder anderswo investieren, jedoch wird eine Abgabe in angemessener Höhe die Rentabilität nicht so stark einschränken, dass Investoren abgeschreckt werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Zahlungen in den Gemeinden nachhaltig und sozial gerecht eingesetzt werden, um die Akzeptanz zu erhöhen. Es sollten Kriterien für die Zweckbindung festgelegt werden.
Quelle: GermanZero (2022)
Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2015 verfügt der Windpark in der Gemeinde Berg am Starnberger See über vier Windräder mit einer Gesamtleistung von 12.000 Kilowatt, die jährlich zwischen 12.800 und 19.200 Tonnen Treibhausgase einsparen. Über die letzten sieben Jahre hat dieser Windpark der Gemeinde Berg und weiteren Anteilseignern, zu denen neben der Gemeinde Berg auch die Gemeinde Gaißach, die Stadtwerke Bad Tölz und die Raiffeisenbank Starnberg Herrsching Landsberg e.G. zählen, stetige Gewinne eingebracht. Ursprünglich waren Auszahlungen von 37 Prozent der Einlagen prognostiziert, doch aufgrund der hohen Strompreise wurden bislang 67 Prozent erreicht. Allein im Jahr 2023 generierte die Gemeinde Berg 300.000 Euro aus dem Windparkbetrieb und zusätzlich 67.000 Euro an Gewerbesteuereinnahmen, die somit die Erwartungen übertrafen. Obwohl diese Einnahmen grundsätzlich die Finanzierung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für Kempfenhausen ermöglicht hätten, wurden sie tatsächlich verwendet, um die gestiegenen Energiekosten im Gemeindehaushalt zu kompensieren.
Im oberbayerischen Fuchstal werden jährlich rund 40 Millionen kWh Strom aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie erzeugt, wobei der Windpark Fuchstal den größten Beitrag leistet. Nach sieben Jahren Betrieb sind bereits 85 Prozent der ursprünglichen Investitionssumme an die Gesellschafter zurückgeflossen, im kommenden Jahr soll das gesamte Einlagekapital zurückfließen und in den folgenden 22 Jahren werden die Erträge zwischen den Gesellschaftern und dem Fiskus aufgeteilt. Im März 2023 wird mit dem Bau von drei neuen Windkraftanlagen begonnen, an denen sich die Gemeinde ebenfalls finanziell beteiligt. Durch die Fokussierung auf erneuerbare Energien verbleiben in Fuchstal jährlich rund vier Millionen Euro in der lokalen Wirtschaft, davon rund eine Million Euro sowie 150.000 Euro zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeindekasse. Mit dem vom Bund geförderten Projekt „Energiezukunft Fuchstal“ wird ab 2022 die Nutzung von überschüssigem Strom in Zeiten mit negativem Stromangebot durch Speicherung in einer 5,6 MW-Batterie und einer Power-to-Heat-Anlage gefördert und damit die Energieeffizienz gesteigert. Ab Ende 2023 wird Fuchstal viermal mehr Strom produzieren als die Gemeinde verbraucht.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (2023) Wie finanzielle Anreize den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern voranbringen können.
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 197
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023
Windenergieanlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG
taz (2023). Franziska Betz, Mit Geld Akzeptanz schaffen
Initiative Klimaneutrales Deutschland (2023). Windenergie: Wie Gemeinden profitieren
Initiative Klimaneutrales Deutschland (2023) Akzeptanz für Windenergie in Bayern
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2015 verfügt der Windpark in der Gemeinde Berg am Starnberger See über vier Windräder mit einer Gesamtleistung von 12.000 Kilowatt, die jährlich zwischen 12.800 und 19.200 Tonnen Treibhausgase einsparen. Über die letzten sieben Jahre hat dieser Windpark der Gemeinde Berg und weiteren Anteilseignern, zu denen neben der Gemeinde Berg auch die Gemeinde Gaißach, die Stadtwerke Bad Tölz und die Raiffeisenbank Starnberg Herrsching Landsberg e.G. zählen, stetige Gewinne eingebracht. Ursprünglich waren Auszahlungen von 37 Prozent der Einlagen prognostiziert, doch aufgrund der hohen Strompreise wurden bislang 67 Prozent erreicht. Allein im Jahr 2023 generierte die Gemeinde Berg 300.000 Euro aus dem Windparkbetrieb und zusätzlich 67.000 Euro an Gewerbesteuereinnahmen, die somit die Erwartungen übertrafen. Obwohl diese Einnahmen grundsätzlich die Finanzierung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs für Kempfenhausen ermöglicht hätten, wurden sie tatsächlich verwendet, um die gestiegenen Energiekosten im Gemeindehaushalt zu kompensieren.
Im oberbayerischen Fuchstal werden jährlich rund 40 Millionen kWh Strom aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie erzeugt, wobei der Windpark Fuchstal den größten Beitrag leistet. Nach sieben Jahren Betrieb sind bereits 85 Prozent der ursprünglichen Investitionssumme an die Gesellschafter zurückgeflossen, im kommenden Jahr soll das gesamte Einlagekapital zurückfließen und in den folgenden 22 Jahren werden die Erträge zwischen den Gesellschaftern und dem Fiskus aufgeteilt. Im März 2023 wird mit dem Bau von drei neuen Windkraftanlagen begonnen, an denen sich die Gemeinde ebenfalls finanziell beteiligt. Durch die Fokussierung auf erneuerbare Energien verbleiben in Fuchstal jährlich rund vier Millionen Euro in der lokalen Wirtschaft, davon rund eine Million Euro sowie 150.000 Euro zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeindekasse. Mit dem vom Bund geförderten Projekt „Energiezukunft Fuchstal“ wird ab 2022 die Nutzung von überschüssigem Strom in Zeiten mit negativem Stromangebot durch Speicherung in einer 5,6 MW-Batterie und einer Power-to-Heat-Anlage gefördert und damit die Energieeffizienz gesteigert. Ab Ende 2023 wird Fuchstal viermal mehr Strom produzieren als die Gemeinde verbraucht.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (2023) Wie finanzielle Anreize den Ausbau erneuerbarer Energien in Bayern voranbringen können.
Germanzero (2022). Stephan Breidenbach et al., 1,5 Grad Gesetzespaket, S. 197
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023
Windenergieanlagenabgabengesetz - BbgWindAbgG
taz (2023). Franziska Betz, Mit Geld Akzeptanz schaffen
Initiative Klimaneutrales Deutschland (2023). Windenergie: Wie Gemeinden profitieren
Initiative Klimaneutrales Deutschland (2023) Akzeptanz für Windenergie in Bayern
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen