Indem öffentliche Träger eigene Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitstellen, kann ein signifikanter Beitrag zur Überwindung von Raumnutzungskonflikten und zur Senkung der Projektkosten geleistet werden. Viele geeignete Flächen sind derzeit in privater Hand und werden anderweitig genutzt. Daher ist es essenziell, das Potenzial öffentlicher Flächen systematisch zu ermitteln und die Nutzung dieser Flächen für Windenergieprojekte verpflichtend zu machen.
Vor dem Hintergrund begrenzter Verfügbarkeit geeigneter Flächen und steigender Kosten für Ankauf oder Pacht privater Grundstücke, stellt die Nutzung öffentlicher Flächen eine strategische Lösung dar. Diese Maßnahme reflektiert das Bestreben, durch effiziente Raumnutzung und die Senkung finanzieller Hürden den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Gleichzeitig demonstriert die öffentliche Hand damit ihre Führungsrolle und Verantwortung im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes, indem sie aktiv Flächen zur Verfügung stellt und somit die Umsetzung von Projekten, die für eine nachhaltige Energiezukunft entscheidend sind, unterstützt.
Im Bereich Wärme und Energieeffizienz wird die Vorbildfunktion bereits bei Gebäuden öffentlicher Träger genutzt.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2023)
Berlin hat sich das Ziel zur Klimaneutralität der Verwaltung bis 2030 gesetzt gem. § 8 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz.
Im § 7 des Klimschutz- und Energiewendegesetz steht: "Die öffentliche Hand hat im Rahmen ihrer Tätigkeiten vorbildhaft zur Erreichung der Zwecke und Ziele dieses Gesetzes beizutragen."
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Realisierung dieser Projekte kann entweder direkt durch die öffentlichen Träger oder in Kooperation mit privaten Partnern erfolgen. Angesichts der unterschiedlichen finanziellen Kapazitäten der öffentlichen Akteure ist eine gezielte Bereitstellung von Fördermitteln notwendig, um die Umsetzung zu gewährleisten. Gesetzliche Regelungen sollten festlegen, dass Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien auf öffentlichen Flächen Priorität gegenüber anderen Vorhaben erhalten und gegebenenfalls durch finanzielle Anreize unterstützt werden. Diese Strategie stärkt nicht nur die Rolle der öffentlichen Hand als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energien, sondern trägt auch maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.
Potentiale
Durch den Ausbau von Windkraft durch die öffentliche Hand werden Schwächen im Stromnetz identifiziert und können angepasst werden. Dies fördert die dezentrale Systemarchitektur des Energiesystems.
Quelle: Ohlhorst, D. et al. (2013)
Agiert der Staat nachhaltig hat das einen positiven Effekt auf die gesellschaftliche Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen, da kein Doppelstandard angelegt wird.
Quelle: Umweltbundesamt (2016)
Wenn die Nachfrage nachlässt, kann der Staat die Lücke füllen und dadurch die Hersteller und Dienstleister unterstützen. Gleichzeitig wird der Markt bei bestehender Nachfrage erweitert.
Quelle: Umweltbundesamt (2016)
Bei der staatlichen Beauftragung können höhere Standards eingehalten werden, die sich daraufhin auf dem Markt etablieren können.
Quelle: Umweltbundesamt (2016)
Risiken
Die Nutzung öffentlicher Flächen für Windenergieanlagen hat aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit dieser Flächen nur einen begrenzten Effekt auf den Gesamtausbau erneuerbarer Energien. Diese Flächen decken lediglich einen kleinen Teil des Gesamtbedarfs ab, was die Notwendigkeit unterstreicht, weitere Lösungen zu finden, um den Flächenbedarf für eine erfolgreiche Energiewende zu erfüllen
Die Bereitstellung von Flächen durch die öffentliche Hand für Windenergieanlagen reicht nicht aus, um den Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend voranzutreiben, solange die begleitenden Rahmenbedingungen nicht optimiert werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist eng an die Verbesserung von Genehmigungsprozessen, finanziellen Anreizen und rechtlichen Voraussetzungen geknüpft. Ohne diese unterstützenden Anpassungen kann die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ihre potenzielle Wirkung nicht vollständig entfalten und bleibt somit in ihrer Effektivität für die Energiewende begrenzt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2023) Nationale Effizienzpolitik - Vorbild öffentlicher Sektor, abgerufen am 03.11.2023
Berliner Energieagentur, Wuppertal Institut, Deutsche Intitut für Wirtschaftsforschung, Alt-Harnack, Claudia, et al. (2023). Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie-und Klimaschutzprogramms 2030; Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026., S. 238 ff.
Ohlhorst, D. et al., Technikfolgenabschätzung, Theorie und Praxis, 22 Heft 2, S. 48 (2013). Energiewende als Herausforderung der Koordination im Mehrebenensystem, S. 51
Forschungszentrum Jülich, Umweltbundesamt (2016) Nachhaltige öffentliche Beschaffung
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2023) Nationale Effizienzpolitik - Vorbild öffentlicher Sektor, abgerufen am 03.11.2023
Berliner Energieagentur, Wuppertal Institut, Deutsche Intitut für Wirtschaftsforschung, Alt-Harnack, Claudia, et al. (2023). Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie-und Klimaschutzprogramms 2030; Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026., S. 238 ff.
Ohlhorst, D. et al., Technikfolgenabschätzung, Theorie und Praxis, 22 Heft 2, S. 48 (2013). Energiewende als Herausforderung der Koordination im Mehrebenensystem, S. 51
Forschungszentrum Jülich, Umweltbundesamt (2016) Nachhaltige öffentliche Beschaffung
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen