Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, die erneuerbaren Energien hälftig auf Dach- und Freiflächen zu verteilen, unterstreicht die Bedeutung eines beschleunigten Ausbaus der Freiflächenphotovoltaik. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen dem Gesetzgeber verschiedene Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. die Privilegierung im Bau- und Planungsrecht.
Der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bietet zahlreiche Vorteile, die über die reine Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien hinausgehen. Diese Anlagen ermöglichen eine umweltschonende Flächennutzung, da sie kaum Flächen versiegeln und landschaftlich unauffällig sind. Zudem sind sie schnell zu errichten, kosteneffizient und weisen eine hohe Flächenproduktivität auf. Ihre Rückbaubarkeit und die Möglichkeit zur Integration mit anderen erneuerbaren Energiequellen wie Windkraftanlagen machen sie zu einer flexiblen und nachhaltigen Option für die Energiewende.
Die Aufzählung von Freiflächen-PV in § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch erleichert den Genehmigungsvorgang, wobei der Bau von Windkraftanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegiert sind.
Quelle: Baugesetzbuch
Der Bau von Solarkraftanlagen ist nur teilweise geme. § 35 Abs. 1 Nr. 7 und 8 Baugesetzbuch privilegiert, wobei Freiflächen-PV nicht darunter fallen.
Quelle: Baugesetzbuch
Im Jahr 2040 wird voraussichtlich die Flächeninanspruchnahme eines transformierten Energiesystems bei 280.000 Hektar liegen, was einem Anteil von 1,7% an der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht.
Quelle: Thünen Institut (2022)
Der notwendige Flächenbedarf wird unter 4% der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche bleiben.
Quelle: Thünen Institut (2022)
Photovoltaik zählt schon heute zu den günstigsten Stromquellen, vor allem auf Freiflächen.
Quelle: Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE (2021)
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Diese Maßnahme umfasst mehrere strategische Schritte, darunter die Privilegierung des Baus von Freiflächen-PV im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB). Eine weitere wichtige Initiative besteht in der Festlegung langfristiger und differenzierter Zielwerte für den Ausbau, die sich an erfolgreichen Modellen wie dem Ausbau von Windkraftanlagen orientieren.
- Die Privilegierung des Baus von Freiflächen-PV im Außenbereich in § 35 BauGB
- In Anlehnung an den Ausbau von Windkraftanlagen, die Festlegung langfristiger sowie näher differenzierter Zielwerte für den Ausbau
- Teilräumliche Ausgleichsregelungen für Unterschiede in der Strahlungsintensität
- Teilräumliche Ausschreibungen und Auktionen
- Finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau
Im Bereich der Raumordnung des Bundes:
- Ergänzung eines grundsatzförmigen Auftrages zur Planung von Vorranggebieten in § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG
– Ermöglichung von entsprechenden Zielen der Raumordnung im Raumordnungsgesetz oder einem Bundesraumordnungsplan
Auf der Ebene der Landesplanung bestehen im Vergleich zur Bundesraumordnung zusätzliche Unterstützungs- und Steuerungspotenziale:
- Auftrag zur Planung von Vorranggebieten an die Regionalplanung
- Teilräumliche quantitative Vorgaben für die Regionalplanung
- Definition von Restriktions und/oder Positivbereichen
Potentiale
Die Herunterbrechung nationaler Ausbauziele auf die lokale Ebene stärkt die Verantwortung der lokalen Entscheidungsträger und verhindert Ungleichgewichte im Ausbau erneuerbarer Stromversorgung.
Mit Hilfe eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens und Voraussetzungen haben Investoren erhöhte Planungssicherheit, wodurch mehr Anreize für den Bau von Freiflächen-PV bestehen.
Risiken
Das Risiko der Flächenkonkurrenz bei der Freiflächenphotovoltaik besteht darin, dass landwirtschaftliche Flächen für den Bau von Photovoltaikanlagen genutzt werden könnten, was potenziell zu Konflikten mit der Nahrungsmittelproduktion führen könnte.
Angesichts des massiven Ausbaus werden die politischen Diskussionen über Flächennutzungskonkurrenzen zunehmen, da bereits heute eine Vielzahl unterschiedlicher Flächennutzungen miteinander konkurrieren.
Quelle: Thünen Institut (2022)
Freiflächen-Photovoltaik kann bei entsprechender Anwendung auch die Biodiversität fördern. Dies muss jedoch bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Quelle: Thünen Institut (2022)
Wirth H., Kost C, Kramer K et al. (2021). Solaroffensive für Deutschland, Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE, S. 58 ff.
Seht H. (2023). Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Unterstützungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Bundesraumordnung und Landesplanung, Raumforsch Raumordn Spat Res Plan 81:188–202. https://doi.org/10.14512/rur.804
Böhm J., Tietz A. (2022). Abschätzung des zukünftigen Flächenbedarfs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Thünen Institut
Richard C (2022). Handlungsempfehlungen für einen forcierten PV-Ausbau.
§ 35 Abs. 1 Baugesetzbuch
Günnewig D., Johannwerner E., Metzger J., Kelm T., Umweltbundesamt (2022). Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen. Handlungsempfehlungen für die Regional-und Kommunalplanung;
Wirth H, Kost C, Kramer K et al. (2021). Solaroffensive für Deutschland, Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE, S. 16, 23
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Wirth H., Kost C, Kramer K et al. (2021). Solaroffensive für Deutschland, Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE, S. 58 ff.
Seht H. (2023). Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Unterstützungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Bundesraumordnung und Landesplanung, Raumforsch Raumordn Spat Res Plan 81:188–202. https://doi.org/10.14512/rur.804
Böhm J., Tietz A. (2022). Abschätzung des zukünftigen Flächenbedarfs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Thünen Institut
Richard C (2022). Handlungsempfehlungen für einen forcierten PV-Ausbau.
§ 35 Abs. 1 Baugesetzbuch
Günnewig D., Johannwerner E., Metzger J., Kelm T., Umweltbundesamt (2022). Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen. Handlungsempfehlungen für die Regional-und Kommunalplanung;
Wirth H, Kost C, Kramer K et al. (2021). Solaroffensive für Deutschland, Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE, S. 16, 23
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen