Die Bundesregierung hat sich 2019 für eine Bepreisung der CO2-Emmissionen als maßgeblichen Lenkungsmechanismus hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft entschieden. Dadurch werden emissionsintensivere Produkte und Leistungen teurer, was klimaschonende Alternativen attraktiver macht. Neben dem bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) für die Sektoren Energie und Industrie, wird ab 2027 der EU-ETS II für die Sektoren Gebäude und Verkehr eingeführt, der das in diesen Sektoren bestehende nationale Emissionshandelssystem nEHS ersetzt. [1]
Einnahmen aus der aktuellen CO2-Bepreisung fließen über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) unter anderem in die Umstellung auf klimaschonende Technologie und Produktionsweisen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien wurde angekündigt, über den KTF die Mehrkosten der CO2-Bepreisung für die Bevölkerung abzufedern. Bisher existiert ein solcher Abfederungsmechanismus nicht. Für die Verwendung der Einnahmen aus dem EU ETS II gibt es derweil strengere Vorgaben. Soziale Ausgleichszahlungen können nur zeitlich befristet und mit abnehmendem Betrag geleistet werden. [2], [3]
Einkommensschwache Haushalte weisen gegenüber einkommensstarken Haushalten geringe Emissionen auf, werden durch steigende CO2-Preise jedoch stark belastet, weil gerade in den Bereichen Wärme, Strom und Lebenshaltung wenig Spielraum zur Anpassung besteht. Für einkommensstarke Haushalte ist diese Anpassung potenziell einfacher. Trotzdem wirken bestehende klimapolitische Finanzierungsinstrumente oft investitionsbedingt, unterstützen einkommensschwache Haushalte also weniger (energetische Gebäudeförderung, Förderung der Elektromobilität etc.).[4]
Das Klimageld sollte vor diesem Hintergrund als fairer Ausgleich klimaschutzbedingter Mehrkosten eingeführt werden. Dabei werden die Einnahmen des Emissionshandels (komplett oder zu großen Teilen) an die Menschen zurückgezahlt. Jede Person erhält dabei unabhängig ihrer individuellen Emissionen den gleichen Betrag. Alle Haushalte werden so flächendeckend entlastet, ohne die Lenkungswirkung des CO2-Preises bei überdurchschnittlich verursachten Emissionen zu gefährden.
Während eine jährliche Auszahlung als merklicher Geldbetrag eher wahrgenommen wird, kann eine monatliche Auszahlung des Klimageldes Kosten unmittelbar kompensieren, sobald diese anfallen, was gerade für Menschen ohne Ersparnisse essentiell sein kann.
Neben der Auszahlung identischer Summen an alle Personen, ist auch eine Staffelung (oder gestaffelte Besteuerung) denkbar, die der finanziellen Gleichstellung dient.
Bei allen diskussionswürdigen Überlegungen muss beachtet werden, dass die CO2-Bepreisung durch das nEHS schon jetzt im Gange ist, sodass eine baldmöglichste Einführung des Klimageldes notwendig ist, selbst wenn die genaue Ausgestaltung nachträglich anzupassen ist.
Die gesamten Erlöse aus der CO2-Bepreisung werden für 2024 mit rund 19 Milliarden Euro veranschlagt und sollen bei steigenden CO2-Preisen bis 2027 schrittweise auf rund 35 Milliarden Euro anwachsen.
Für die Finanzierung des Klimagelds sind die Erlöse aus dem nEHS relevant und hier im Besonderen der durch die Emissionen von Privatpersonen verursachte Anteil. Dieser Anteil wird im Jahr 2025 zwischen 116 und 155 €/Jahr prognostiziert. Als Klimageld ausgezahlt ergäbe sich für eine vierköpfige Familie also bis zu 620 €/Jahr. [5]
Die Gelder im KTF sehen bis 2027 allerding keine Verwendung für einen derartigen sozialen Ausgleichsmechanismus vor. Alternativ sind kreditfinanzierte Gelder, oder Mehreinnahmen aus Subventionsabbau zur (übergangsweisen) Finanzierung des Klimagelds denkbar. [6]
Die Transformation zur Klimaneutralität bietet Herausforderungen und Chancen, die möglichst effektiv kommuniziert werden sollten, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen und politischen Unmut zu begrenzen. Dazu kann eine bundesweite Informationskampagne beitragen, die die folgenden zusammenhänge verständlich darlegt:
Um katastrophale Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen ist die Reduktion unserer Treibhausgasemissionen, insbesondere von CO2, notwendig.
Zu diesem Zweck existiert eine marktgesteuerte CO2-Bepreisung, die zu Preisanstiegen in vielen Bereichen des täglichen Lebens führen kann.
Über das Klimageld werden entstehende Mehrkoste zu einem gewissen Grad kompensiert.
Selbst mit sozialem Ausgleich bleibt die CO2-Reduktion zu priorisieren. Gerade dort, wo einkommensschwache Haushalte wenig Spielraum zur Umstellung auf emissionsarme Alternativen haben, kann die Kombination des Klimagelds mit weiteren Maßnahmen deshalb sinnvoll sein. Dazu zählen gezielte Unterstützungen im Bereich Mobilität und Wohnen wie beispielsweise Sozialtarife oder Beratungen zur Energieeffizienz. Auch ein Härtefallfonds ist denkbar. [5]
[1] Europäische Union, ETS2: buildings, road transport and additional sectors
[2] Busch/Harder, 2024, Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 33
[3] Agora Verkehrswende & Energiewende, 2019, Der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr
[4] FÖS, 2024, CO-Preis in Deutschland - Umsetzung des ETS II und des Klima-Sozialfonds in Deutschland.
[5] Knopf, Illenseer, 2023, Die Finanzierung der Transformation: Klimafonds, Klimageld und Kernhaushalt
[6] Bundesministerium der Finanzen, 2022, Klima- und Transformationsfonds: In Klimaneutralität und Versorgungssicherheit investieren – Menschen und Betriebe entlasten